Drucksache - 2285/IV
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
(Text siehe Rückseite)
Kenntnisnahme Zwischenbericht zurückgezogen
Steuerungsdienst
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin2285/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Integration von geflüchteten und asylsuchenden Menschen - Gesamtaufgabe des Bezirks
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 15.10.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2285/IV):
Dabei wird das Bezirksamt gebeten, die Bereitstellung der dringend erforderlichen Mittel zur Integration der im Bezirk Mitte untergebrachten geflüchteten und asylsuchenden Menschen als gesamtbezirkliche Aufgabe zu sehen und dabei folgende Schwerpunkte zu setzen:
- vorausschauende Planung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten - Sprachmittlung - Kita- und Schulplätze - Jugendsozialarbeit - Schaffung von weiteren Sportmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen des Bezirkes - Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements
Über Engpässe bei der Bereitstellung der dazu notwendigen bezirklichen Ressourcen ist der BVV regelmäßig zu berichten.
Das Bezirksamt hat am 26.01.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt hat die Ämter im September 2015 aufgefordert, den flüchtlings-bedingten Personalmehrbedarf soweit wie möglich produktbezogen zu ermitteln. Eine weitere – ebenfalls weitgehend produktgenau verfasste - Aktualisierung des flüchtlingsbedingten Personalmehrbedarfs erfolgte im November 2015. Die Ergebnisse wurden jeweils der bei der Senatsverwaltung für Finanzen eingerichteten AG „Wachsende Stadt“, die sich mit dem flüchtlingsbedingten Personalmehrbedarf der Bezirke befasst, zur Verfügung gestellt. Die produktbezogenen zusätzlichen Sachkosten müssen pauschal über einen 15-prozentigen Sachkostenzuschlag, den die Bezirke im Zusammenhang mit den zusätzlichen VZÄ im Rahmen der Basiskorrektur erhalten, finanziert werden.
Die von der Bezirksverordnetenversammlung geforderte Schwerpunktsetzung in Bezug auf die Integration von geflüchteten und asylsuchenden Menschen wird von den betroffenen Fachämtern folgendermaßen realisiert:
a) Jugendamt Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA) haben Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Die Zuständigkeit für diese Jugendlichen erfolgt durch Zuweisung der Senatsjugendverwaltung entsprechend einer festgelegten Quotierung In den Notunterkünften in Berlin wurden bis Ende Dez. 2015 ca. 4000 UMA untergebracht. Die Senatsjugendverwaltung geht davon aus, dass davon ca. 1700 UMA bereits volljährig wurden oder in Kürze werden, und/oder Berlin wieder verlassen haben. Das Jugendamt Mitte geht deshalb von einem bezirklichen Zuwachs von etwa 200 unbegleiteten Minderjährigen bis Ende Dezember 2015 aus. Um den Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für unbegleitete minderjährige Ausländer zu decken, wurde eine Kooperationsvereinbarung mit einer Immobiliengesellschaft abgeschlossen, die 25 Wohnungen für diese Zielgruppe zur Verfügung stellt. Diese Wohnungen wurden/werden von Trägern der Jugendhilfe angemietet, die damit ca. 80 Plätze schaffen. Weiterhin wurden bzw. werden bis 01.04.2016 von Mitte-Trägern und in enger Zusammenarbeit mit SenBJW 43 Plätze in Gruppen mit betreuungsfreien Zeiten entstehen. Darüber hinaus werden Bedarfe an weiteren Unterbringungsmöglichkeiten mit niedrigschwelliger Betreuung und beruflicher Qualifizierung für Jugendliche und junge Volljährige festgestellt. Der Umfang ist aktuell noch nicht exakt ermittelbar. Nicht nur für die unbegleiteten Minderjährigen, sondern für alle asylsuchenden Jugendlichen und jungen Volljährigen wird das Gelingen ihrer Integration maßgeblich davon abhängig sein, ob die Entwicklung einer aussichtsreichen beruflichen Perspektive gelingt. Deshalb ist die Verknüpfung ihrer Unterbringungen mit Maßnahmen der Jugendberufsagentur/Jugendberufshilfen in Anbindung an die 4 bezirklichen Jugendberatungshäuser erforderlich. Für diesen stark wachsenden Aufgabenbereich werden mehr bezirkliches Personal sowie auch erhebliche Transfermittel benötigt. Entsprechende Fach-und Finanzierungskonzepte müssen zügig entwickelt werden. b) Sozialamt Das Sozialamt – insbesondere der zuständige Bezirksstadtrat - verwendet derzeit erhebliche Ressourcen zur bedarfsgerechten Sicherstellung der Unterbringungsmöglichkeiten im Rahmen der ASOG- Unterbringung von Geflüchteten. Es steht eine ständig wachsende Zahl von Hostelplätzen zur Verfügung, die vertragliche Sicherstellung weitere Plätze befindet sich Vorbereitung. Der Bezirksstadtrat hat darüber hinaus in direktem Kontakt mit Eigentümern von Ferienwohnungen erreicht, dass diese ihre Objekte für die Unterbringung von Geflüchteten zur Verfügung stellen. Eine vorausschauende Planung wird derzeit noch durch eine unsichere Datenlage geprägt, da die Zahl der Plätze, die zur Verfügung gestellt werden müssen, offensichtlich nicht zu identifizieren ist. Die Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Jugendfürsorgewerk (EJF) zur Wohnraumakquise hat begonnen. Es bleibt abzuwarten, in welchem Umfang über diese Kooperation Flüchtlinge in regulären Wohnraum vermittelt werden können.
Das Bezirksamt ist der Auffassung, dass Sprache ein wesentlicher Baustein für den Integrationsprozess und eine nachhaltige Teilhabe ist. Dabei ist es vorrangig, die Bürger_innen zu befähigen, die deutsche Sprache in der entsprechenden Kompetenzstufe einzusetzen. Daher fungiert die VHS Mitte als Leitstelle für die Umsetzung von Deutschkursen für geflüchtete Menschen. Der Integrationsbeauftragte unterstützt im Rahmen seiner Kooperationsprojekte zur Umsetzung des Integrationslots_innenprojektes „Die Brücke“ die Sprachmittlung zwischen den bezirklichen Fachämtern und Menschen ohne ausreichende Kompetenzen in der Bildungssprache Deutsch. Vor dem Hintergrund der Zuwanderung von geflüchteten Menschen wurde die Zahl an Sprach- und Integrationsmittler_innen 2016 erhöht und gezielt mit dem Schwerpunkt geflüchtete Menschen einsetzt. Das Sprachförderzentrum Mitte (SFZ) unterstützt den Prozess der durchgängigen Sprachbildung durch Erarbeitung von Lehr- und Lernmaterialien für sog. „Willkommensklassen“ und bildet u.a. Ehrenamtliche und Personal von Flüchtlingseinrichtungen fort. Unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlage für eine Sprachmittlung und der Amtssprache (§ 23 VwVfG) liegt es in der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung, entsprechende weitere sprachmittelnde Angebote zu etablieren. Hier ist zu berücksichtigen, dass die jeweiligen Fachämter ihre Leistungen entsprechend interkulturell kompetent und adressatengerecht erbringen (§11 GGO I, § 4 PartIntG).
a) Jugendamt Um jedem Kind einen Platz in der Kita oder Kindertagespflege zur Verfügung stellen zu können, werden die Kita-Träger vom Jugendamt unterstützt. Anträge von Kitaträgern werden zügig bearbeitet, so dass die Fördermittel aus dem Kita-Platz-Ausbauprogramm genutzt werden können. Im Jahr 2015 sind 615 zusätzliche Kita-Plätze entstanden. Für das Jahr 2016 befinden sich bereits weitere 600 Plätze in Planung. Eltern, die selbst keinen Kita-Platz finden, können sich im Jugendamt beraten lassen und werden bei der Suche nach einem Platz unterstützt. Das Antragsverfahren auf einen Kita-Gutschein wurde für Flüchtlingsfamilien stark vereinfacht, so dass Eltern ohne Aufwand einen Kita-Gutschein für ihr Kind erhalten. Die Leiterinnen und Leiter der Kindertageseinrichtungen sind sehr bemüht, Flüchtlingsfamilien zu unterstützen und die Kinder behutsam in die bestehenden Kindergruppen zu integrieren. Allerdings ist die Kitagutscheinstelle noch immer personell völlig unzureichend ausgestattet, sodass deshalb zeitweise mit Bearbeitungszeiten von 8 bis 10 Wochen zu rechnen ist. Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Schulamt und dem Jugendamt, um den noch nicht schulpflichtigen Kindern mit Sprachförderbedarf einen Platz in einer Kindertagesstätte nachzuweisen. b) Schulamt Im Bezirk Mitte werden neu zugezogene Schülerinnen und Schüler ohne deutsche Sprachkenntnisse in Lerngruppen für Neuzugänge ohne Deutschkenntnisse (Willkommensklassen) beschult. In den ersten beiden Jahrgangsstufen im Rahmen der Schulanfangsphase nehmen sie sofort am Regelunterricht teil. Eine Unterscheidung zwischen geflüchteten, asylsuchenden oder aus anderen Gründen neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern erfolgt nicht. Nach erfolgreicher Beendigung der Willkommensklasse hat jede Schülerin und jeder Schüler Anspruch auf einen Schulplatz in einer Regelklasse. Bisher konnte zur Integration jeder Schülerin und jedem Schüler ein Schulplatz in seinem Wohnortbezirk zur Verfügung gestellt werden. Um auch künftig die Bereitstellung von Schulplätzen in einer Regelklasse sowie in einer Willkommensklasse sicherstellen zu können und rechtzeitig auf eine Knappheit von Schulplätzen reagieren zu können, stimmen sich das Bezirksamt, die Schulaufsicht und die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft regelmäßig über die Kapazitäten in den Schulen ab. Sollten Engpässe bei der Bereitstellung von notwendigen bezirklichen Ressourcen für die Zurverfügungstellung von ausreichenden Schulplätzen auftreten, wird das Bezirksamt der BVV regelmäßig berichten.
Jugendsozialarbeit an Berliner Schulen wird derzeit zu großen Teilen aus dem gleichnamigen Landesprogramm im Auftrag SenBJW finanziert und gesteuert. Dies gilt auch für die Arbeit mit jungen Flüchtlingen in den Willkommensklassen im Bezirk Mitte. Im Rahmen der „Sofortmaßnahme Flüchtlinge“ wurden durch SenBJW zunächst vom 01.08.2015 bis 31.12.2015 berlinweit 26 Stellen zur Verfügung gestellt. Auf den Bezirk Mitte entfallen davon 4 Stellen (regionale Schulaufsicht). Das Personal bringt neben einer sozialpädagogischen Qualifikation auch Erfahrungen und Kenntnisse in der Arbeit mit der Zielgruppe Geflüchteter mit oder verfügt auf Grund eines Migrationshintergrunds über spezielle Sprachkenntnisse und/oder interkulturelle Kompetenzen. Eine Aufstockung dieser Stellen bei Ausweitung der Willkommensklassen ist fachlich unbedingt erforderlich. Neben der schulbezogenen Jugendsozialarbeit, die auf Spracherwerb und Bildungsförderung ausgerichtet ist, gilt es in der Arbeit mit jungen Flüchtlingen bessere Zugänge in Ausbildung und berufliche Qualifizierung zu vermitteln Neben den im Antrag genannten Schwerpunktsetzungen werden aus Sicht des Jugendamtes weitere notwendige Handlungsbedarfe für die Leistungsfelder Jugendarbeit, Familienförderung sowie Erziehungs-und Familienberatung gesehen.
Bereits am 30.10.2015 fand auf Einladung des Bezirkssportbundes ein Zusammentreffen der Sportvereine in Mitte zum Thema „Verein, Flüchtlinge und Sport“ statt, um ein noch besseres und zielgerichtetes Angebot für die geflüchteten Menschen zu machen und den Sport als Mittel zur Integration verstärkt zu nutzen. Positive wie negative Erfahrungen wurden besprochen und ausgewertet. Es wurde erörtert wie sich Vereine mit sportlichen Angeboten für die in Berlin-Mitte befindlichen Flüchtlinge besser einbringen können. Welche Sportarten angeboten werden sollten und was dabei zu beachten ist. Dazu eingeladen war Hr. U. Schmidt vom Bezirksamt Berlin-Mitte, FB Leiter Sport im Schul- und Sportamt, vom Landessportbund Hr. M. Stolp (Sportjugend-Berlin), Frau J. Jacobs (Berliner Stadtmission) und Hr. Schneckmann von der Versicherungsagentur defendo-assekuranz. Einige Teilnehmer haben den Wunsch eine Zusammenstellung über die Gebäude der Unterbringung der Flüchtlinge zu bekommen, damit Sie sich mit den Betreuern in Verbindung setzen können. Vor Ort muss dann mit den Betreuern auch abgeklärt werden, welche Sportarten von Seiten des Vereins angeboten und welche von Seiten der Flüchtlinge gewünscht werden. Intensive langfristige Sportangebote stellen sich als schwierig dar, da nicht vorauszusehen ist, wie lange die Flüchtlinge in den Einrichtungen im Bezirk oder Berlin verbleiben. Es wurde sich auch dahingehend geäußert dass in vielen Fällen die notwendige Sportbekleidung fehlt. Auch müssten teilweise einige Sportgeräte angeschafft werden. Für 2016 stellt der Landessportbund dafür 100.000 € zur Unterstützung der Vereine zur Verfügung.
Ein weiteres Thema war der Transport zu den Sportstätten und ob eventuell auch in den Einrichtungen Sportangebote gemacht werden können. Gesichert ist, dass alle Beteiligten an den Sportangeboten versichert sind. Weitere Herausforderungen können die unterschiedlichen religiösen Ausrichtungen sein. Hier besteht noch sehr wenig Erfahrung. Da einige Hallen mit Flüchtlingen belegt sind, ist es schwierig neue Hallenzeiten zu bekommen, so dass versucht werden soll, laufende Angebote verstärkt zu nutzen. Besonders schwierig wird es sein, freie Wasserflächen zu bekommen, um vielleicht Angebote zum „Schwimmen lernen“ zu machen. Patenschaften von Vereinen für einzelne Familien oder sogar Standorte könnten ein guter Weg sein.
Alle Institutionen die anwesend waren, haben den Vereinen volle Unterstützung im Rahmen ihrer Möglichkeiten angeboten.
Das Bezirksamt fühlt sich der Entschließung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte „Flüchtlinge und Asylbewerber_innen sind in Mitte willkommen“ verpflichtet. Wesentlicher Bestandteil der Willkommenskultur ist das ehrenamtliche Engagement, getragen u.a. von Nachbarschafts- und Flüchtlingsinitiativen im Sozialraum. Zur Stärkung und Unterstützung des ehrenamtlichen Engagements richtet das Bezirksamts derzeit eine Stelle für die Ehrenamtskoordination in der Flüchtlingsarbeit im Willkommensbüro Mitte ein. Zu den zentralen Aufgaben gehört u.a. die Umsetzung des berlinweiten Modellprojektes Engagement und Nachbarschaft zur Stärkung der Nachbarschaften im Bezirk Mitte sowie der Willkommenskultur im Bezirk.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Derzeit nicht zu beziffern.
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
Derzeit nicht zu beziffern.
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