Drucksache - 2254/IV  

 
 
Betreff: Wir können alles, außer B-Pläne - Hier: Bebauungsplan 1-91B
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Briest, Urbatsch, Bertermann 
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Große Anfrage vom 15.09.2015
2. Antwort

Wir fragen das Bezirksamt:

 

Vorbemerkung: In der "Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 1 - 67 VE ,Lehrter Straße Mittelbereich'" im Zusammenhang mit der diesbezüglichen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird auf Seite 22 ausgeführt: "Südlich an das Plangebiet angrenzend, befindet sich der Bebauungsplan I - 91B im Aufstellungsverfahren. Ziel des Verfahrens ist, die vorhandene Nutzungsmischung von Wohnen und gewerblichen Nutzungen unter Gewährleistung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse dauerhaft zu sichern und hierbei die im Bestand vorhandene Wohnnutzung erstmals planungsrechtlich zulässig zu machen. Die Öffentliche Auslegung ist 2014 durchgeführt worden. Der Bebauungsplan wurde von der Bezirksverordnetenversammlung im Dezember als Rechtsverordnung beschlossen. In der nachfolgenden Rechtsprüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde der Plan beanstandet. Hierdurch werden weitere Verfahrensschritte notwendig."

Auf Seite 116 heißt es dann weiter: "In der nachfolgenden Rechtsprüfung durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurde der Plan wegen eines Abwägungsdefizits bezüglich der von außen auf das Plangebiet einwirkenden Belastungen durch Verkehrslärm beanstandet. Das Abwägungsdefizit soll bei der vorgesehenen Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens durch Ergänzung und ggf. Neubewertung des Abwägungsmaterials geheilt werden, d.h. die Planungsziele für diesen Bereich gelten fort."

 

Ich frage daher:

Wann erfolgten welche konkreten Beanstandungen des Bebauungsplanes 1-91B durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt und welche Auswirkungen haben diese Abwägungsfehler für den Bebauungsplan und dass weitere Verfahren, sowie für die Baugenehmigung und das laufende Baugeschehen?

 

 
 

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