Wir fragen das Bezirksamt:
- Wie hat sich die Zahl der Zuzugsuntersuchungen insbesondere von geflüchteten Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter in diesem Jahr entwickelt (2014: ca. 400)?
- Wie hoch ist der aktuelle, zusätzlich gemeldete Bedarf an Zuzugsuntersuchungen für geflüchtete Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter?
- Ist der erhöhte Bedarf dieser Leistungen des KJGD personell ausreichend untersetzt, sodass keine anderen gesetzlichen Aufgaben des KJGD wie z.B. die Kitafrüherkennungsuntersuchung durch den höheren Bedarf gekürzt werden müssen?
Wenn ja: inwiefern?
Wenn nein: was unternimmt das Bezirksamt, um eine angemessene personelle Ausstattung zu sichern?
- Arbeitet der KJGD mit Leihpersonal z.B. aus anderen Bezirken, um den höheren Bedarf an Zuzugsuntersuchungen insbesondere von geflüchteten Kindern und Jugendlichen im schulpflichtigen Alter zu stemmen, ohne dabei andere nötige Leistungen z.B. der Kitafrüherkennungsuntersuchungen zu schmälern?
Wenn ja: inwiefern?
Wenn nein: warum nicht?