Drucksache - 2233/IV  

 
 
Betreff: die Bestellung des Bezirkswahlleiters und seines Stellvertreters für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zur Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin, die voraussichtlich im September 2016 stattfinden
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. VzK vom 11.09.2015

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

                                                     25.08.2015

Abt. Soziales und Bürgerdienste

                                                     (918)42660

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                Drucksache Nr.

 

 

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme  -

 

über  " die Bestellung des Bezirkswahlleiters und seines Stellvertreters für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zur Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin, die voraussichtlich im September 2016 stattfinden. "

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

r die voraussichtlich im September 2016 stattfindenden Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zur Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin wurde als

 

Bezirkswahlleiter

 

Herr Magistratsdirektor Rainer Rinner
 

       Dienstanschrift: Bezirksamt Mitte von Berlin
                         D AL
                         Karl-Marx-Alle 31, 10178 Berlin
 

und zu seinem Stellvertreter
 

Herr Oberamtsrat Ronald Schäfer
 

       Dienstanschrift: Bezirksamt Mitte von Berlin
                          BüD 1
                          Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin
 

bestellt.
 

Begründung:

Die Bezirkswahlleiterin oder der Bezirkswahlleiter und die Stellvertretung sind für einen Wahlkreisverband rechtzeitig, spätestens sechs Monate vor dem Wahltermin durch das Bezirksamt zu bestellen.

 

Rechtsgrundlagen

 

§ 3 Abs. 2 Landeswahlordnung

§ 16 in Verbindung mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

             

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

             

 

Berlin, ....................

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                              von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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