Drucksache - 2225/IV
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2225IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Beantragung im Rahmen "Zukunftsinitiative Stadtteil II", Teilprogramm Soziale Stadt - Netzwerkfonds, Programmjahr 2016
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt beschließt die Beantragung im Rahmen "Zukunftsinitiative Stadtteil II", Teilprogramm Soziale Stadt - Netzwerkfonds, Programmjahr 2016 laut beigefügter Übersicht.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt stellt dem Aktionsraum Wedding-Moabit ein Budget von 450.000 ? für das Programmjahr 2016 zur Verfügung, deren Jahresscheiben sich bei einem minimalen Projektvolumen von 50.000 ? und einem Projektstart am 01.04.16 wie folgt verteilen: 2015 - 90.000 ?, 2015 - 180.000 ?, 2016 - 180.000 ?. Der Netzwerkfonds als Nachfolger der Programmmittel im Rahmen der beendeten Initiative Aktionsraum plus fördert nicht-investive, strukturbildende Maßnahmen, die u.a. Netzwerke und Partnerschaften ermöglichen und stärken. Schwerpunkte liegen auf Maßnahmen: - der Verbesserung des Zugangs zu hochwertigen Bildungsangeboten, - die aufeinander abgestimmte bedarfsgerechte Angebote für die von Armut betroffenen Personen ermöglichen sowie - die der Stärkung des sozialen Zusammenhalts dienen. Die Maßnahmen müssen u.a. mit dem gebietsbezogenen Entwicklungskonzept übereinstimmen und extern evaluiert werden. Als übergreifendes Thema der sozialen und wirtschaftlichen Integration kann die Förderung der Integration von Neuzuwanderern mit erheblichen Unterstützungsbedarfen Bestandteil aller drei Förderbereiche sein.
Aufbauend auf dem Leitfaden zum Netzwerkfonds für das Programmjahr 2016 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt wurden die durch das Bezirksamt zu beantragten Maßnahmen nach den dort beschriebenen Kriterien entwickelt. Dieser Prozess erfolgte im Rahmen der ämterübergreifenden Arbeitsgruppe innerhalb des Bezirksamtes - der AG Sozialraumorientierung - gemeinsam mit den Gebietsbeauftragten der acht Quartiersmanagementgebiete im Bezirk.
Rechtsgrundlage: § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine Berlin, den
Bezirksbürgermeister
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