Drucksache - 2185/IV
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung dem Jugendamt zusätzlich zu den IST-Ausgaben des Jahres 2014 im T-Teil, der sogenannten "freiwilligen Leistungen", für die Leistungen nach §§ 11, 13 und 16 SGB VIII 27.000 ? für das Jahr 2016 und 33.000 ? für das Jahr 2017 zur Verfügung zu stellen. Diese Mittel werden für die Steigerungen bei den Betriebskosten in den durch die freien Träger betriebenen Einrichtungen benötigt. Den Betriebskosten liegen Verträge und Abrechnungen zugrunde. Auch bei den verbrauchsabhängigen Betriebskosten sind selbst bei gleichbleibendem Verbrauch durch Kostensteigerungen z.B. Strom zusätzliche Mittel nötig. Steigerungen in den Betriebskosten sind damit zwingend zu finanzieren, wenn es zu keiner Verringerung des Angebotes kommen soll. Der Hauptausschuss empfiehlt der BVV einstimmig den Antrag als in der Sache erledigt zu betrachten [11 Ja-Stimmen (SPD, Bündnis90/ Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke), 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen].
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