Drucksache - 2168/IV
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Geschäftsordnung der BVV Mitte wird wie folgt geändert (Änderungen sind fett/unterstrichen markiert):
§ 44 – Dringliche Große Anfragen Neufassung Absatz 2 Satz 1:
„Die Behandlung der Dringlichen Anfragen dauert, unabhängig vom Beantwortungs- bzw. Diskussionsstandes zum Zeitpunkt des Zeitablaufes höchstens 15 Minuten.“
§ 45 – Große Anfragen Neufassung Absatz 4 Satz 1:
„Die Behandlung der Großen Anfragen einschließlich der Dringlichen Großen Anfragen dauert höchstens 45 Minuten, wovon maximal 15 Minuten für Dringliche Anfragen entfallen.“
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