Drucksache - 2101/IV
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2101/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über "Gesunde Beschäftigte: Bericht zur Wirksamkeit des Gesundheitsmanagements"
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21. Mai 2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksachen-Nr. 2101/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung bis zum 15. August 2015 einen Bericht über die Wirksamkeit des Gesundheitsmanagements in den Ämtern des Bezirksamtes vorzulegen.
Der Bericht soll weiterhin Vorschläge für die Fortführung des Gesundheitsmanagements in den Jahren 2016 und 2017 beinhalten.
Das Bezirksamt hat am 24. November 2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Zwischenbericht zur Kenntnis zu bringen:
Die Gesundheitsquote der Beschäftigten des Bezirksamtes Mitte von Berlin lag in den Kalenderjahren 2012 mit 89,7% und 2013 mit 89,6% unterhalb der Quote aller Bezirksverwaltungen. Während die Gesundheitsquote aller Bezirksverwaltungen in den Kalenderjahren 2012 und 2013 mit jeweils 90,2% stabil blieb, sank diese in Mitte ab (Quelle: Statistikstelle Personal bei der Senatsverwaltung für Finanzen).
Der Bericht der Senatsverwaltung für Finanzen für das Kalenderjahr 2014 befindet sich in der parlamentarischen Beratung. Demnach ist die Gesundheitsquote aller Bezirksverwaltungen auf 90,0% abgesunken. Trotz der in 2014 umgesetzten Maßnahmen des Gesundheitsmanagements ist bisher keine positive Wirkung auf die bezirkliche Gesundheitsquote feststellbar. Diese sank weiter, auf 89,4%.
In den Zielvereinbarungen der Ämter wurde ab 2015 die Kennzahl "Kalendertage mit Erkrankung pro Beschäftigte je Organisationseinheit" verbindlich aufgenommen, um damit das strategische Ziel des Bezirksamtes, die "Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten [zu] erhalten", zu untersetzen. Im Rahmen der dezentralen Fach- und Ressourcenverantwortung sind die Ämter damit aufgefordert, Maßnahmen des Gesundheitsmanagements an deren Wirksamkeit auf diese Beobachtungsgröße auszurichten.
Eine Fortführung des Gesundheitsmanagements in den Jahren 2016 und 2017 ist angesichts der Herausforderungen der wachsenden Stadt, des Flüchtlingsstroms und der Beschäftigtenstruktur geboten.
Das praktizierte Verfahren der Maßnahmenplanung, -durchführung und der Wirksamkeitskontrolle weist in diesem Zusammenhang noch Optimierungspotentiale auf. Um Maßnahmen des Gesundheitsmanagement zukünftig noch stärker an deren Wirksamkeit auszurichten, wird angestrebt, einen Steuerungsregelkreis auf- bzw. auszubauen.
Hierzu ist beabsichtigt, im Kalenderjahr 2016 eine Mitarbeiterbefragung gemäß „Dienstvereinbarung über das Betriebliche Gesundheitsmanagement in der Berliner Verwaltung“ durchzuführen.
Der Bezirksverordnetenversammlung wird zu gegebener Zeit wieder berichtet werden.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
derzeit keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
derzeit keine
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