Drucksache - 2094/IV
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 2094/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Für einen Nelson-Mandela-Platz in Mitte
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.06.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2094/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welcher Platz / welche Plätze in Mitte geeignet und angemessen sind, nach Nelson Mandela benannt zu werden.
Das Bezirksamt hat am 25.08. .2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Bezirksamt steht dem Vorschlag einer Ehrung Nelson Mandelas durch die Benennung eines öffentlichen Platzes oder einer Straße grundsätzlich positiv gegenüber.
Aufgrund des Beschlusses möchte das Bezirksamt auf das Verfahren zur Benennung von Straßen und Plätzen hinweisen:
Sobald im Bezirk Mitte Straßen und Plätze neu errichtet werden und benannt werden müssen, wendet sich das zuständige Fachamt an die BVV - Ausschuss für Bildung und Geschichte (AG Geschichte) - und bittet um Vorschläge. Im Anschluss werden diese Vorschläge auf die recht-liche Umsetzung geprüft und, sofern keine Bedenken (wie z.B. Namensdoppelungen) bestehen, wird ein BA-Beschluss zur Benennung gefertigt und die Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin veranlasst.
Dieser BVV-Beschluss würde das Verfahren umkehren. Das kann jedoch vom Bezirksamt nicht geleistet werden. Der AG Geschichte steht es frei, bei künftig anstehenden Straßenbenennungen Nelson Mandela zu berücksichtigen und auszuwählen, welche Straße bzw. welcher Platz geeig-net und angemessen ist.
Abschließend weist das Bezirksamt auf die Regelung der AV-Benennung hin, wonach Straßen grundsätzlich erst nach Ablauf von 5 Jahren seit dem Tode der Person benannt werden dürfen, sofern diese nach der Person benannt werden soll. Die Benennung einer Straße bzw. eines Platzes nach Nelson Mandela wäre somit nicht vor dem 5. Dezember 2018 möglich. A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |