Drucksache - 2080/IV  

 
 
Betreff: Entscheidungen im Rat der Bürgermeister erst nach BVV Konsultation
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Briest Urbatsch Bertermann Fraktion der Piraten Freitag 
Drucksache-Art:AntragAntrag
   Beteiligt:Piratenfraktion
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin in der BVV abgelehnt   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.05.2015
2. Antrag in BVV abgelehnt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei Entscheidungen im Rat der Bürgermeister gemäß § 9 AGBauGB (Aufstellung und Festsetzung von Bebauungsplänen von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung) erst nach Konsultation mit der BVV zu positionieren. Sollten diesbezüglich kurzfristige Vorlagen des Senates in den Rat der Bürgermeister eingebracht werden, so wird das Bezirksamt ersucht, sich für eine Vertagung der Beratung und Entscheidung im Rat der Bürgermeister einzusetzen und im Vorfeld bei den anderen Bezirken intensiv dafür werben, ebenfalls einer Vertagung zuzustimmen.

 

Das Bezirksamt wird weiterhin ersucht, Vorlagen des Senates im Rat der Bürgermeister gemäß § 9 AG BauGB (Aufstellung und Festsetzung von Bebauungsplänen von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung) für Bebauungspläne, für die das Bezirksamt ein Verfahren nach & 45 BezVG (Bürgerbegehren) als zulässig festgestellt hat, abzulehnen. Um eine 2/3-Mehrheit gegen das Vorhaben des Senates im Rat der Bürgermeister zu erreichen, möge das Bezirksamt bereits im Vorfeld einer diesbezüglichen Sitzung bei den anderen Bezirken intensiv dafür werben, ebenfalls eine solche Senatsvorlage abzulehnen.

 

 

Begründung:

Man mag inhaltlich beim aktuell letzten Fall der Zuständigkeitsentmachtung des Bezirkes Mitte für den Bebauungsplan Mauerpark (1-64a & 1-64b) durchaus unterschiedlich Meinung sein, die Art und Weise, wie hier jedoch handstreichartig innerhalb weniger Tage die gewählten Repräsentanten des Bezirkes Mitte und die Bürgerschaft von einer politischen Diskussion ausgeschlossen wurden, spricht allen demokratischen Regeln Hohn. Es soll zukünftig daher ausgeschlossen werden, dass das Bezirksamt in dieser Art und Weise allein die Interessen des Bezirkes definiert.

 

Des Weiteren soll die Beschneidung von demokratischen Rechten der Bürgerschaft im Rahmen des Bezirksverwaltungsgesetzes erhalten bleiben. Dies ist nur gewährleistet, wenn diese nicht durch die Regelungen des § 9 AG BauGB ausgehebelt werden.

 
 

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