Drucksache - 2015/IV  

 
 
Betreff: Benennung des Uferbereiches zwischen Anna-Louisa-Karch-Straße und Karl-Liebknecht-Straße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bildung, Kultur und UmweltschutzBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Hoff 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bildung, Kultur und Umweltschutz Entscheidung
15.04.2015 
39. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.04.2015 
39. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ausschussantrag vom 11.03.2015
2. BE BiKuUm vom 15.04.2015
3. Beschluss
4. VzK vom 06.07.2015

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum                            .06.2015

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                            Tel: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              2015/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

Benennung des Uferbereiches zwischen Anna-Louisa-Karsch-Straße und Karl-Liebknecht-Straße

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.04.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 2015/IV):

 

Das Bezirksamt wird gebeten, den Uferbereich zwischen Anna-Louisa-Karsch-Straße und Karl-Liebknecht-Straße in Vera-Brittain-Ufer zu benennen.

 

 

Das Bezirksamt hat am 23.06.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Eine öffentliche Benennung erfolgt grundsätzlich nach den Maßgaben und Vorschriften des § 5 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) vom 13. Juli 1999 in Verbindung mit den Ausführungs-vorschriften zu § 5 BerlStrG vom 01. Juli 2011 (AV Benennung).

 

Der Benennungsvorschlag zu Ehren Vera Brittain wurde entsprechend den v.g. Vorschriften geprüft und die erforderlichen Stellungnahmen erbeten. Es sind keine Bedenken oder Einwände gegen die Benennung des Uferabschnittes in Vera-Brittain-Ufer bekannt geworden, die Benennung kann somit erfolgen.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

 

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             keine

 

Berlin,                   

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 
 

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