Drucksache - 1985/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen des städtebaulichen Vertrages für den Bebauungsplanentwurf II-125-1VE mit dem Investor zu vereinbaren, dass 25 % der in diesem Rahmen entstehenden Mietwohnfläche von ihrer Miethöhe an den aktuellen Richtwerten der zum Zeitpunkt der Vermietung geltenden Berliner Wohnaufwendungenverordnung orientieren. Diese Mietwohnungen sind dem Bezirksamt als mietpreisgebundene Wohnungen langfristig zur Belegung zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die hierfür erforderlichen Landesmittel der Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt werden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Sanieren, Bauen und Bebauungspläne empfiehlt der BVV mehrheitlich die Annahme des geänderten Textes [4 Ja-Stimmen (Bü90/Die Grünen, DIE LINKE), 3 Nein- Stimmen (CDU), 5 Enthaltungen (SPD)]. Ursprungstext: Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen des städtebaulichen Vertrages für den Bebauungsplanentwurf II-125-1VE mit dem Investor zu vereinbaren, dass 20 - 30 % der in diesem Rahmen entstehenden Mietwohnfläche von ihrer Miethöhe an den aktuellen Richtwerten der zum Zeitpunkt der Vermietung geltenden Berliner Wohnaufwendungenverordnung orientieren. Diese Mietwohnungen sind dem Bezirksamt als mietpreisgebundene Wohnungen langfristig zur Belegung zur Verfügung zu stellen.
Des Weiteren wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber dem Senat dafür einzusetzen, dass die hierfür erforderlichen Landesmittel der Wohnraumförderung zur Verfügung gestellt werden. |
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