Drucksache - 1974/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
BzBm
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1974/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Frauenbeirat und andere Beiräte in Mitte sichtbar und transparent machen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung (BVV) hat in Ihrer Sitzung am 21.05.2015 folgendes Ersuchen zur Drucksachen Nr. 1974/IV an das Bezirksamt (BA) beschlossen:
"Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Beiräten und Kommissionen im Bezirksamt Mitte bei denen die nachstehenden Voraussetzungen nicht erfüllt sind dafür einzusetzen, dass Namen und Kontaktdaten der Mitglieder auf der Internetseite des Bezirksamtes veröffentlich werden. Sofern die Mitglieder einvernehmlich zustimmen."
Das Bezirksamt hat am 08.09. 2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
In Umsetzung des zuvor benannten Beschlusses der BVV wurden sowohl die Beiräte und Kommissionen im Bezirksamt Mitte als auch der bezirkliche Datenschutzbeauftragte - bezüglich der Umsetzungsmöglichkeiten und Grenzen - auf der Grundlage des Ersuchens kontaktiert.
Im Ergebnis sind folgende rechtliche Grundlagen zu berücksichtigen:
Die Veröffentlichung der Kontaktdaten kann nur nach einer "einvernehmlichen Zustimmung" der Betroffenen erfolgen. Es ist eine dezidierte Einwilligungserklärung nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 BlnDSG erforderlich, wenn die Kontaktdaten grundsätzlich nicht offenkundig sind. Diese Einwilligungserklärung muss den Absätzen 3 und 4 des § 6 BlnDSG Rechnung tragen.
Die Befassung mit dem Ersuchen führte zu folgenden Änderungen in der Veröffentlichung der Namen und Kontaktdaten auf den betreffenden Internetseiten des Bezirksamtes Mitte von Berlin:
Migrationsbeirat
Behindertenbeirat
Frauenbeirat
Frauenbeirat Stadtplanung
Psychiatriebeirat
Der Kontakt mit Mitgliedern der unterschiedlichen Beiräte wird durch die Geschäftsstellen gewährleistet.
Dem Ersuchen wurde im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten und der Erzielung einvernehmlicher Zustimmung der Betroffenen, vollumfänglich gefolgt.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |