Drucksache - 1872/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1872/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Bei Bebauungsvorhaben Köpenicker Straße 104-114 Wege- und Grünachse zwischen Spree und Michaelkirchplatz gewährleisten
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1872/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit des Bauvorhabens Köpenicker Straße 104-114 zu gewährleisten, dass das, in der Zwölften Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten für das Sanierungsgebiet Nördliche Luisenstadt festgelegte Sanierungsziel der Grünachse zwischen Spree und Michaelkirchplatz auch zukünftig vollumfänglich umgesetzt werden kann.
Das Bezirksamt hat am 28.04.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die „grüne Wegeführung“ an der Westgrenze des Sanierungsgebietes Nördliche Luisenstadt ist gemäß Rahmenplan - Zwölfte Verordnung über die förmliche Festlegung von Sanierungsgebieten vom 15. März 2011, § 1 (1) Nr. 3, Anlage 3, 3.2. - formuliertes Sanierungsziel und somit auch Bestandteil der Kosten- und Finanzierungsübersicht des Sanierungsgebiets.
Im Rahmen der Nachverdichtungsbestrebungen in Berlin zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum plant die Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM) die Errichtung eines 12-geschossigen Wohnhochhauses sowie vier 6-geschossiger Punkthäuser an o.g. Standort. Bereits im Oktober 2014 wurde die WBM deshalb über die Sanierungsziele und die geplante „grüne Wegeführung“ in Kenntnis gesetzt. Dieser Vorgabe entsprechend hat die WBM ihre Planung angepasst. Die aktuellen Planungsunterlagen zum Standort des Wohnhochhauses stehen der Realisierung eines Grünzuges nicht entgegen. Mit einer 2-reihigen Baumreihe bleibt der geplante Grünzug auch auf Höhe des Grundstücks Köpenicker Straße 114 geschlossen.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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