Drucksache - 1866/IV  

 
 
Betreff: Barrierefreier Zugang zu den Müllentsorgungsanlagen in der Rathausstraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Thilo Urchs und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion der SPD
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.05.2015 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag DIE LINKE und SPD
2. Beschluss vom 22.01.2015
3. VzK vom 11.05.2015
4. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                    

Abt.                    Tel.:              33129

Bezirksbürgermeister

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              1866/IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

Barrierefreier Zugang zu den Müllentsorgungsanlagen in der Rathausstraße

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung  am 22.01.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1866/IV):

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber der WBM dafür einzusetzen, dass zwischen dem Vermieter, dem Mieterbeirat und dem Behindertenbeirat ein Kommunikationsprozess eingeleitet wird, mit dem Ziel, in den Wohnhäusern in der Rathausstraße einen barrierefreien Zugang zu den Müllentsorgungsanlagen zu gewährleisten.

 

Das Bezirksamt hat am 05.05.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt wandte sich bereits am 14.01.2015 an die WBM und bat in Kenntnis der Befürchtungen der Mieter_innen mit Behinderung im Hinblick auf die Schließung der Müllentsorgungsanlagen, um alternative Lösungen und um Einbeziehung des Mieterbeirates. Die WBM wurde gebeten, die Hinweise und Bedenken des Mieterbeirates zu prüfen und eine Verschlechterung des Zugangs zu allen Bereichen der Häuser zu vermeiden. Eine Vermittlung in der Angelegenheit und die Einbeziehung des Behindertenbeirates wurden vorgeschlagen.

Die WBM gab darauf hin dem Bezirksamt ein Schreiben vom 26.01.2015 an die Vorsitzende des Mieterbeirates zur Kenntnis, in dem auf einen Ortstermin vor Beginn der Maßnahmen zur Schließung hingewiesen wurde, auf dem die neue und barrierefreie Müllentsorgung im Objekt vorgestellt wird.

Zwischenzeitlich liegt dem Bezirksamt eine Mitteilung der WBM vor, in der ausgeführt wird, dass im Rahmen einer Begehung dem Mieterbeirat das Konzept und die Wegeführung vorgestellt wurde und entsprechende Mieterinformationen vor Schließung der Müllentsorgungsanlagen erfolgen werden.

Seitens des Mieterbeirates wird dem Bezirksamt bestätigt, dass ein Kompromiss mit der WBM erzielt wurde, der darin besteht, dass in jedem Haus eine Möglichkeit geschaffen wird, direkt in den Müllraum zu gelangen und im Notfall ein barrierefreies Verlassen der Kellerräume möglich ist. Das Bezirksamt hat dem Mieterbeirat weitere Unterstützung bei Bedarf zugesichert und wird sich über den Fortgang der Maßnahme informieren.

Schriftverkehr siehe Anlage.

 

A) Rechtsgrundlage:

 

              §13 i. V. m. §36 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a.               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

             

                            keine
 

              b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

                            keine
 

 

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

                                                       

 

 

 

 
 

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