Drucksache - 1836/IV  

 
 
Betreff: Gelten im Bezirksamt doppelte Standards bei der Genehmigung von Weih-nachtsmärkten vs. Ökomärkten?
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenFraktion Bündnis 90/Die Grünen
Verfasser:Urbatsch 
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.12.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin schriftlich beantwortet   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Mündlche Anfrage Grüne vom 16.12.2014
2. Antwort

Ich frage das Bezirksamt:

Mit welcher Begründung und unter welchen sicherheitsrelevanten Auflagen hat das Bezirksamt dem Betreiber des Weihnachtsmarkts am Werderschen Markt eine Sondernutzungserlaubnis erteilt, durch welche dieser die Fläche vor der ESMT-Hochschule bis an die Gehwegkante nutzen darf (siehe Anlage)?

 

Sollte das Bezirksamt dem Betreiber der Weihnachtsmarkts am Werderschen Markt eben solch eine Sondernutzungserlaubnis nicht erteilt haben: Wann hat das Bezirksamt die Einhaltung der genehmigten Sondernutzungsfläche zuletzt kontrolliert?

 

2. Welche maßgeblichen Gründe haben das Bezirksamt erwogen, eine Sondernutzungserlaubnis bis zur Gehwegkante zu erteilen, obwohl die angrenzende Straße stark befahren ist?

 

3. Wie begründet das Bezirksamt diese o.g. Sondernutzung bis zur Gehwegkante vor dem Hintergrund seiner Ausführungen in der Frage 4 der Kleinen Anfrage 928/IV, dass es aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich sei, auf der verbreiterten Gehwegfläche in der westlichen Thusnelda-Allee, welche im Übrigen zeitnah mit Pollern Richtung Straßenraum versehen wird, eine Sondernutzungserlaubnis für einen Ökomarkt zu erteilen, und worin liegt hier die konkrete Unterscheidung für das Bezirksamt zwischen der Fläche in der Thusnelda-Allee und der Fläche vor der ESMT-Hochschule?

 

4. Inwiefern ist mit der Sondernutzungserlaubnis bis zur Gehwegkante am Werderschen Markt ein Präzedenzfall geschaffen, welche die Durchführung eines Ökomarkts (bzw. nur Teile hiervon) in der westlichen Thusnelda-Allee ermöglichen könnte bzw. ist für die Feststellung des Präzedenzfalls eine Klage des Ökomarktbetreibers erforderlich?

 

5. Unter welchen an die am Werderschen Markt anknüpfenden Auflagen (siehe Anlage) ist es für das Bezirksamt denkbar, eine Sondernutzungserlaubnis zur Durchführung eines Ökomarkts auf der verbreiterten Gehwegfläche in der westlichen Thusnelda-Allee zu erteilen?

 


Anlage:

 

 

 

 

 

 

 
 

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