Wir fragen das Bezirksamt:
- Hat das Bezirksamt Kenntnis davon, ob sich der Vorhabenträger des B-Planentwurfs 1-67 der exponierten Lage seines "Quartier Lehrter Straße" insbesondere durch den nahe gelegenen Hauptbahnhof und der damit zu erwartenden Herausforderung von bahnhofsnaher Kriminalitätsbelastungen bewusst ist?
- Ist dem Bezirksamt bekannt, ob der Vorhabenträger in die bisherigen Planungen auch die Überlegungen und Ziele der Städtebaulichen Kriminalprävention berücksichtigt hat?
- Ist geplant bzw. bereits vereinbart, dass die Wegeverbindung entlang der Gleisanlagen bzw. parallel zur geplanten Bebauung bei Dunkelheit beleuchtet werden soll?