Drucksache - 1784/IV  

 
 
Betreff: Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 AZG i.V. mit § 116 Abs. 2 SGB XII
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksverordnetenversammlung Mitte
   
Drucksache-Art:Dringlichkeitsvorlage BeschlussfassungBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.11.2014 
34.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Sachverhalt
Anlagen:
1.Dringlichkeitsvorlage zur BE des BA vom 18.11.2014
2. Beschluss vom 20.11.2014

 

 

(Text liegt vor)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Mitte von Berlin        12.11.2014

Abteilung Soziales und Bürgerdienste                   (918)-42660

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung                 Drucksache Nr. 1784/IV

Mitte von Berlin

 

Dringlichkeitsvorlage zur Beschlussfassung

 

über Wahl des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten gemäß § 34 AZG i. V. mit  § 116 Abs. 2

SGB XII

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

Zu Mitgliedern im Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten werden gewählt :

 

 Ordentliche MitgliederStellvertretende Mitglieder

 

a) Bezirksverordnete:

 

Frau Clarissa de SielvieHerr Thorsten Lüthke

    (SPD)(SPD)

 

Frau Dagmar MüllerHerr Dr. Dieter Schulze

    (Bündnis 90/Die Grünen) (CDU)

 

   Frau Susanne FünfstückHerr Alexander Freitag

  (Die Linke)(Piratenpartei)

 

b)Vertreter der Gewerkschaften:

 

Herr Leo WatzekHerr Hivzi Kalayci

(Ver.di) (IG Bauen-Agrar-Umwelt)

 

c) Vereinigungen:

Herr Edwin SchernerFrau Martina Engel

(AWO)(Deutscher Familienverband, Berlin)

 

Frau Christine LüdickeFrau Margot Brzezinski

(Beratung und Leben)(Unionhilfswerk)

 

Frau Rita Kampe

(CARITAS)

 

  d) Migrantenverbände:
 

      Herr Riza KavasogluHerr Abdoul Rafiou Yacoubou
      (Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e. V.)(Narud e.V.)

 

 

 

 

A) Begründung:

 

Nach § 34 des Gesetzes über die Zuständigkeiten in der Allgemeinen Berliner Verwaltung (AZG) i.V.m. § 116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch, XII. Buch (SGB XII) ist zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten in jedem Bezirk ein Beirat zu bilden 34 Abs. 1 AZG). Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt (§ 34 Abs. 4 AZG). Der derzeit noch tätige Beirat wurde im Februar 2012 gewählt.

 

 

Der Beirat besteht nach § 34 Abs. 3 AZG aus:

a) drei Bezirksverordneten;

b) einem Vertreter der Gewerkschaften;

c) drei Vertretern von Vereinigungen, die Bedürftige betreuen.
d) zwei Vertretern von Organisationen, die sich für Belange der sozialhilfeberechtigten
    Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 2 des Partizipations- und
    Integrationsgesetzes einsetzen und zwar vorrangig von Migrantenverbänden

Nach der Geschäftsordnung ist für jedes Mitglied ein/e Stellvertreter/in zu wählen.

 

 

B) Rechtsgrundlage:

 

§ 34 AZG i.d.F.v. 22. Juli 1996 (GVBl. S. 302, 472), zuletzt geändert durch Art. VII G des Gesetzes vom 13. Juli 2011 (GVBl. S. 344).

 

 

C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

   
    a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

     Mittel sind in Kapitel 3910 / 41210 vorhanden

    b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

              keine

 

 

Berlin, den 28.11.2014

 

 

 

 

 

Dr.  Hanke           von Dassel

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 

 

 
 

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