Drucksache - 0064/II
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt Mitte von Berlin wird ersucht, die finanziellen Rahmenbedingungen zu prüfen und ggf. zu gewährleisten, dass die erforderliche Untersuchung zur Festsetzung von Erhaltungsverordnungen gem. § 172 Abs. 1 Nr. 2 BauGB (Milieuschutz) in den Untersuchungsgebieten Arkonaplatz und Rosa-Luxemburg-Platz (vgl. “Gutachten zur Notwendigkeit der Festsetzung von Verhaltungsverordnungen in Teilen des Bezirkes Mitte von Berlin (Mitte-Nord)” vom Februar 2001) veranlasst wird.
Der Ausschuss für Sanierung, Quartiersentwicklung und Bauen empfiehlt – im Rahmen der Beratung zum HH-Plan-Entwurfs 2004/2005 - die Ablehnung des Antrages |
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