Drucksache - 1762/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1762/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Grillen im Monbijoupark
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1762/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die schädlichen Auswirkungen des Grillens zu vermindern und die bisher geltende Ausnahmegeneh-migung für das Grillen im Monbijoupark weiterhin sicherzustellen.
Unter anderem soll eine Verlagerung der Grillfläche auf die Fläche des ehemaligen Atelierhauses geprüft werden.
Das Bezirksamt hat am 26.05.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Mitte als Eigentümer der Fläche hat folgende Maß-nahmen durchgeführt:
- Das Anbringen von Schildern mit der Grillordnung an allen Seiten des Grillgebietes ist erfolgt. - Ein zusätzlicher Container zur Aufnahme von Grillkohle ist aufgestellt.
Die Kontrolle zur Einhaltung der Grillordnung kann vom Ordnungsamt nur im Rahmen der begrenzten personellen Möglichkeiten durchgeführt werden.
Die schädlichen Auswirkungen, verursacht durch unsachgemäßes Entsorgen der Holzkohle, so dass Brände entstehen, können vom SGA nicht beeinflusst werden. Ebenso ist die Problematik mit dem Urinieren in der Grünanlage nicht durch Mitarbeiter des Amtes zu lösen.
Die Verlagerung der Grillfläche auf die Rasenfläche, die nach Abriss der Kunsthochschule ange-legt wurde, wird nicht befürwortet. Hier befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft der Kinder-spielplatz, zu dem es keine Abgrenzung gibt. Eine negative Belastung der Nutzer des Spielplatzes sowie der angrenzenden Wohnbebauung und der Bewohner ist vorhersehbar, möglicherweise entstehen Gefahren für spielende Kinder.
Das Ordnungsamt spricht sich für ein Grillverbot im Monbijoupark aus. Sollte das Grillen weiter gestattet sein, sieht sich das Ordnungsamt aufgrund der personellen Ressourcen nicht in der Lage, die Einhaltung der Grillordnung durchzusetzen.
A)Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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