Drucksache - 1749/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Weiterbildung, Kultur, Umwelt, Natur, Straßen und Grünflächen33500
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin1749/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
Machbarkeitsstudie zur Vergrößerung der Bruno-Lösche-Bibliothek
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.11.2014 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1749/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, der Bezirksverordnetenversammlung und der Öffentlichkeit eine Machbarkeitsstudie für die Erweiterung der Bruno-Lösche-Bibliothek vorzulegen und diese im Internet zu veröffentlichen, sofern die Kosten für die Erstellung der Studie nicht aus dem Bezirkshaushalt getragen werden müssen.
Die Machbarkeitsstudie soll folgende Aspekte berücksichtigen:
•Erweiterung und Vergrößerung der Bruno-Lösche-Bibliothek in Moabit •Mindestens unveränderter Erhalt der anderen Bibliotheken im Bezirk Mitte von Berlin (insbesondere der Bibliotheken in den angrenzenden Ortsteilen) •Stärkere Nutzung(-smöglichkeit) der Bruno-Lösche-Bibliothek nach der Veränderung der Schullandschaft in Moabit zugunsten der Hedwig-Dohm-Oberschule, der Theodor-Heuss-Schule und der Heinrich-von-Stephan-Schule •Auswirkungen auf den kameralen Haushalt und die Ergebnisse der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
Das Bezirksamt hat am 08.08.2017 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Abschlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Die im letzten Zwischenbericht zur Drucksache avisierte Beauftragung einer Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Bruno-Lösche-Bibliothek ist erfolgt.
Vom Amt für Stadtentwicklung wurde im Rahmen vorhandener städtebaulicher Fördermittel eine Studie in Auftrag gegeben, die klären sollte, in welcher Größenordnung eine Erweiterungsfläche am vorhandenen Standort der Bruno-Lösche-Bibliothek aus planungsrechtlicher Sicht realisiert werden könnte. Für die Studie wurden keine zusätzlichen Haushaltsmittel in Anspruch genommen.
In einem Vorabgespräch mit dem Eigentümer konnte festgestellt werden, dass ein Abriss bzw. Teilabriss des Bestandsgebäudes die Möglichkeit eröffnen würde, eine Bibliothek mit 2.000qm auf dem Grundstück neu zu errichten. Der Eigentümer erklärte das Interesse, mit einem Neubau zusätzliche Wohnungen errichten zu wollen.
In der Studie wurde festgestellt, dass für eine Veränderung der Nutzung am Standort der geltende Bebauungsplan verändert oder aufgehoben werden müsste. Damit wäre dann eine ortsähnliche Bebauung möglich. Dies schließt auch eine Neubebauung mit einer an die Nachbarschaft angepassten Traufhöhe ein. Damit ließe sich am Standort sowohl eine Bibliothek auf rd. 2.000qm Nutzfläche auf zwei Etagen realisieren als auch die Schaffung zusätzlicher Wohneinheiten auf ca. 6.500qm.
Die Verdoppelung der für die Vermietung von Wohnungen zur Verfügung stehenden Flächen wäre sowohl unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit für den Eigentümer als auch unter wohnungsmarktpolitischen Aspekten für das Land Berlin von Interesse. Sollte es zu einer solchen Konstruktion kommen, würde das Bezirksamt auf die Sicherung eines Anteils sozialgebundener Wohnungen am Gesamtbestand am Standort dringen.
Zur langfristigen Absicherung der Bibliothek wäre ein Kauf der Bibliotheksflächen nach Wohnungseigentumsgesetz einer Mietvariante vorzuziehen. Bauherr des Neubaus wäre der Eigentümer. Für die Zeit des Neubaus müsste für die Bruno-Lösche-Bibliothek ein Zwischenquartier gefunden werden.
Die Flächenerweiterung der Bibliothek im Erdgeschoss und in der ersten Etage eines Neubaus würde die Intensivierung der kooperativen Bildungsarbeit mit den angrenzenden Schulen – wie im Prüfauftrag gewünscht – ermöglichen. Auswirkungen auf die KLR können erst nach einer groben Kostenkalkulation prognostiziert werden. Diese ist abhängig von der Kaufpreiserwartung des Eigentümers.
Das Bezirksamt bittet darum, die Drucksache mit dem Vorliegen der städtebaulichen Prüfung als abgeschlossen anzusehen. Das Bezirksamt wird auf dieser Grundlage mit dem Eigentümer in Kontakt treten und versuchen festzustellen, ob der Eigentümer aus seiner Sicht bereit wäre, auf Basis des Prüfergebnisses eigene Überlegungen anzustellen um zu klären, ob das Modell für ihn eine tragfähige Realisierungschance hat.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den . . 2017
von DasselWeißler BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin |
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