Drucksache - 1689/IV  

 
 
Betreff: Sondersozialkommission für Flüchtlinge einrichten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:1. Matischok-Yesilcimen
2. Deniz
 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Partizipation und Integration Entscheidung
25.11.2014 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration vertagt   
27.01.2015 
27. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration vertagt   
24.02.2015 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Soziales und Bürgerdienste Entscheidung
11.11.2014 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste vertagt   
13.01.2015 
38. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste vertagt   
10.03.2015 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.05.2016 
50. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 07.10.2014
2. BE Integration vom 24.02.2015
3. BE SoziBüD vom 10.03.2015
4. Beschluss
5. Vzk
6. Schlussbericht

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin

                                                     01.04.2016

Abt. Soziales und Bürgerdienste

                                                     (918)42660

 

 

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung

Mitte von Berlin

                                Drucksache Nr. 1689/IV

 

 

 

 

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme 

 

über  Sondersozialkommission für Flüchtlinge einrichten

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1689/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Sondersozialkommission für die Betreuung der Flüchtlingsunterkünfte im Bezirk Mitte einzurichten. Die Sonderkommisionsmitglieder, sog. Fürsprecher/-innen, sollten folgende Arbeitsschwerpunkte haben:

* vermittelnde Funktion zwischen den Bewohner/-innen und dem Betreiber der Unterkünfte

* Ansprechpartner für die Initiativen vor Ort

* Unterstützung ggf. Koordination der ehrenamtlich Tätigen

* regelmäßige Sprechstunden und Beratungen in den Unterkünften

* Kooperationspartner für die bezirklichen Integrationslotsen

rsprecher/-innen sollen ähnlich wie bei den Patientenfürsprech/-innen von der Bezirksverordnetenversammlung für jede Unterkunft oder mehrere Unterkünfte im Bezirk Mitte bis Ende der Wahlperiode gewählt werden. Bewerben können sich alle Personen, die bei einer Bezirksverordnetenversammlung wahlberechtigt sind. Dienstkräfte vom Bezirksamt Mitte sind von dem Amt ausgeschlossen. Die Fürsprecher/-in arbeiten ehrenamtlich, sind unabhängig und nicht weisungsgebunden. Alle Bewohner/-innen der Unterkünfte haben die Möglichkeit, sich mit ihren Anliegen und Beschwerden an einen neutralen Fürsprecher/-in zu wenden.

Die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen für soziale Anliegen aufgeschlossen und für den jeweiligen Aufgabenbereich geeignet sein, insbesondere in der Flüchtlingsarbeit Erfahrungen vorweisen, ggf. an einer Fortbildung im Bereich Flüchtlingsarbeit teilgenommen haben.

 

Das Bezirksamt hat am ......19.04.2016. beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
 

Auf Initiative des Bezirkes Mitte von Berlin hat der Rat der Bürgermeister (RdB) den Senat aufgefordert, eine Rechtsgrundlage zur Einrichtung von Flüchtlingsfürsprecher_innen in Not- und Gemeinschaftsunterkünften zu schaffen.

 

Der RdB hat in seiner Sitzung am 15.10.2015 das vom Senat vorgelegte

Versorgungs- und Integrationskonzept für Asylbegehrende und Flüchtlinge“ (RdB-Vorlage Nr. R-724/2015) beschlossen.

Darin heißt es im Kontext des Handlungsfeldes „Integration und Arbeit“, dass als mögliche Instrumente zur Stärkung der partizipatorischen Ansätze in Flüchtlingsunterkünften „insbesondere Beiräte oder Flüchtlingsfürsprecher_innen in Betracht kommen.“  Es wird auf eine Erprobung in geeigneten Einrichtungen abgestellt.

 

Das Bezirksamt Mitte hat die Thematik in der AG Flüchtlinge am 09.12.2015 zur Diskussion gestellt. Es wurde erfragt, ob es Flüchtlingsunterkünfte in Mittebe, die an einer modellhaften Erprobung des Einsatzes von Flüchtlingsrsprecher_innen analog der Patientenfürsprecher_innen in Mitte interessiert wären. Bisher hat sich keine Einrichtung bereit erklärt, ein Modellprojekt ohne entsprechende rechtliche Grundlage umzusetzen.

 

Die Teilhabe geflüchteter Menschen wird weiterhin wesentlicher Bestandteil einer ganzheitlichen Integrationsstrategie sein. Die Schaffung rechtlicher Grundlagen für Flüchtlingsfürsprecher_innen bzw. Beiräte wird daher weiterhin vom Bezirksamt Mitte eingefordert.

 

Die Sondersozialkommission gem. VV EaD ist jedoch keine geeignetes Instrument zur Einsetzung von Flüchtlingsfürsprecher_innen. Aufgrund der besonderen Stellung der Fürsprecher_innen im Spannungsfeld zwischen Einrichtungsbetreiber und geflüchteten Menschen bedarf es der Schaffung einer rechtlichen Grundlage, die den spezifischen Anforderungen gerecht wird.

 

 

 

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

 

Berlin, ....................

 

 

 

Dr. Hanke von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 
 

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