Drucksache - 1663/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin1663/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Förderung durch Mittel der Europäischen Union deutlicher sichtbar zu machen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.11.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1663/IV)
Das Bezirksamt wird ersucht, zu prüfen, in wie weit durch geeignete Mittel wie zum Beispiel durch Schilder und Tafeln verstärkt vor Ort, aber auch durch entsprechende Hinweise und Darstellungen in Publikationen, stärker als bisher auf die Förderung und Kofinanzierung aus Europamitteln hingewiesen werden kann. Das Bezirksamt wird gleichfalls gebeten, sich mit dem Anliegen der stärkeren Darstellung der Förderung aus Europamitteln auch an im Bezirk tätige Einrichtungen, Institutionen und Vereine u.a. zu wenden.
Das Bezirksamt hat am 09.02.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Wer eine Förderung von der Europäischen Union und vom Land Berlin erhält, ist verpflichtet diese zu erwähnen. Die Publizitätsvorschriften sind in Artikel 8 und 9 des Kapitels II der Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 aufgeführt.
Alle Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit (Broschüren, Internetseiten, Präsentationen, Pressemeldungen, Bauschilder etc.) müssen grundsätzlich folgende EU-Elemente enthalten: 1.Emblem der Europäischen Union mit dem Verweis auf die EUROPÄISCHE UNION 2.Verweis auf den Fonds (Europäischer Sozialfonds oder Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) 3.Hinweis auf den gemeinschaftlichen Mehrwert: „Investition in Ihre Zukunft" 4.Logo des jeweiligen Fonds (ESF oder EFRE) des Landes Berlin
Bei kleinem Werbematerial ist lediglich das Emblem mit dem EU-Verweis zu verpflichtend. Die Vorgaben sind Bestandteil der maßgeblichen Zuwendungsbescheide.
Die Instituationen der EU werden oft als zu bürokratisch und teilweise negativ behaftet wahrgenommen. Es ist daher wichtig die Berliner Bevölkerung zu informieren, was mit ihren Steuergeldern geschieht und welche Ergebnisse dank der EU-Förderung vor Ort erzielt werden. Dem Bezirksamt ist die Einhaltung der Kommunikations- und Publizitätsvorgaben ein wichtiges Anliegen, damit die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit sichergestellt wird. Insbesondere soll der Mehrwert der Förderung aus Mitteln der Europäischen Union greifbar und das Engangement der EU vor Ort sichtbar gemacht werden. Die Fachabteilungen achten für die von ihren Ämtern initiierten Projekte mit europäischen Fördermitteln auf die Einhaltung der Publikationsvorgaben. Im Bezirk soll klar erkennbar sein, welche Projekte durch EU-Mittel unterstützt werden.
A. Rechtsgrundlage:
§§ 15, 36 (2) b und f BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
Keine
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