Drucksache - 1619/IV  

 
 
Betreff: Kommerzielle Schulnutzer an den Kosten beteiligen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Lüthke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Entscheidung
09.10.2014 
31. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
13.11.2014 
32. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule vertagt   
11.12.2014 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Hauptausschuss Entscheidung
06.01.2015 
37. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag SPD vom 09.09.2014
2. Änderungsantrag Grüne vom 16.09.2014
3. Änderungantrag CDU und SPDvom 16.09.2014
4. BE Schule vom 11.12.2014
5. BE Hauptausschuss vom 06.01.2015
6. vertagte BE
7. Änderungsantrag zur BE der CDU vom 19.02.2015
8. Beschluss vom 19.02.2015
9. VzK vom 11.09.2015

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:      .08.2015

Abt.      Tel.:23700

     

 

2.

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

 

Mitte von Berlin1619/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme

 

über

 

Kommerzielle Schulnutzer an den Kosten beteiligen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.02.2015 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1619/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, schnellstmöglich und in einem ersten Schritt sicherzu­stellen, dass alle Unternehmen, die Schulen kommerziell nutzen und dort Gewinne erwirtschaften

. für ihre Energiekosten vollständig aufkommen (gemessen am Verbrauch, nicht an einer Schätzung)

. für ihre Wasserkosten vollständig aufkommen.“

 

Das Bezirksamt hat am 01.09.2015      beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Die vertragliche Bindung kommerzieller Schulnutzer an Oberschulen und in Küchen der Grundschulen erfolgt über eine Betriebskostenvorauszahlung der Energie- und Wasserkosten. Durch die Installation von Zwischenzähleinrichtungen werden diese nach den tatsächlichen Verbräuchen und einer jährlichen Betriebskostenabrechnung geltend gemacht. In den Bereichen, wo gegenwärtig keine Zwischenzähleinrichtung installiert werden konnte, erfolgt diese Abrechnung nach qm unter Berücksichtigung der Kostenrechnung. Somit werden die individuellen, tatsächlichen Verbräuche abgerechnet und dem BA Mitte erstattet.

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i. V. m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

 

 

3. 

Original u. 1 Kopie an BzBm B4

4. 

Datei in Laufwerk W: einstellen

5. 

Kopie an SchuSpo GS AL

6. 

ZdA bei JugSchuSpoFML Ref

 

                                                                                                                        AL:

 

  JugSchuSpoFML EU:

 

 

 

 

 
 

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