Drucksache - 1561/IV
Text liegt vor
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung44600
BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Beschlussfassung -
über
den Bebauungsplanentwurf 1-85B (Friedrich-Wilhelm-Stadt, mittlerer Bereich) sowie Ent-scheidung über den Entwurf der Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanes 1-85B.
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
I.Der Bebauungsplan 1-85B vom 11.12.2013 für die Grundstücke Luisenstraße 48 – 55 und Schumannstraße 9, 10 und 14b – 19 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Schumannstraße 13a, 14a im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 6 Abs. 3 AG-BauGB beschlossen.
II.Die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplanentwurfes 1-85B vom 11.12.2013 für die Grundstücke Luisenstraße 48 – 55 und Schumannstraße 9, 10 und 14b – 19 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Schumannstraße 13a, 14a im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte, wird gem. § 12 Abs. 2 Nr. 4 BezVG beschlossen.
A) Begründung zu I, II:
siehe Anlagen
B) Rechtsgrundlagen
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) Baugesetzbuch (BauGB) Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB)
C) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b)Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. HankeBezirksstadtrat Spallek
Anlagen •Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplanes 1-85B im Bezirk Mitte, Ortsteil Mitte (Entwurf) •Anhörungsergebnis der öffentlichen Auslegung v. 25.4.2014 (bereits in der Begründung eingearbeitet) •Begründung zum Entwurf des Bebauungsplanes 1-85B •Bebauungsplan 1-85B vom 11.12.2013
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