Drucksache - 1551/IV  

 
 
Betreff: Spielplatz Lübecker Straße 20: Spielplatzkonzept "Unterwasserwelt" umsetzen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Lüthke Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Briest Urbatsch Bertermann 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
   Beteiligt:Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.09.2015 
42.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 17.06.2014
2. Beschluss
3. VzK vom 27.08.2015

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:                   .08.2015

Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung              Tel.:              44600

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              1551/IV

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Spielplatz Lübecker Straße 20: Spielplatzkonzept "Unterwasserwelt" umsetzen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2014 folgendes Ersuchen

an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1551/IV)

 

Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe / Abstimmungsrunde unter Beteiligung der Ämter/SE

-              Sanierungsverwaltungsstelle,

-              Straßen- und Grünflächenamts,

-              Umwelt- und Naturschutzamt,

-              Gesundheitsamt,

-              Facility Management,

-              Rechtsamt,

und in Abstimmung mit dem Quartiersmanagement Moabit-Ost, dem "LebensTraum e.V. und der Selbsthilfe - Kontakt- und Beratungsstelle (SHK) Mitte StadtRand gGmbH" die erforderlichen organisatorischen und baulichen Voraussetzungen zu schaffen, die gewährleisten, dass das ursprüngliche Spielplatzkonzept "Unterwasserwelt" und die inzwischen finanziell bewilligten Maßnahmen "Wasseranschluss" und "Wandbild"r den Spielplatz Lübecker Straße 20 umgesetzt werden können.

 

 

Das Bezirksamt hat am 11.08.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Nach dem Ergebnis des dreistufigen Bürgerbeteiligungsverfahrens mit Kinder- und Jugendbeteiligung im Frühjahr 2011 wurde der Spielplatz einer Unterwasserlandschaft nachempfunden. Es ist eine Anlage entstanden, die auch als Wasserspielzeug genutzt werden kann. Auf den Wunsch nach einem Wasseranschluss hatten sich Bewohner_innen des direkt angrenzenden Trägers LebensTraum e.V. und die Selbsthilfe-Kontakt- und Beratungsstelle (SHK) bereit erklärt, für die entstehenden Wasserkosten aufzukommen. Der Spielplatz wurde daher mit Anschlussvoraussetzungen zum vorhandenen Hausanschluss der SHK, Lübecker Str. 21 und unter Verzicht auf einen eigenen Wasseranschluss umgesetzt, um einem hohen technischen und finanziellen Aufwand auf dem öffentlichen Grundstück zu umgehen.

Die Baumaßnahme wurde mit Mitteln des Quartiersmanagements Moabit Ost von 140.000? (Kassenraten 2011-2012) am 30.5.2013 feierlich eingeweiht und zum 31.12.2013 abgerechnet.

 

Die im Nachgang fortgesetzten Gespräche mit der SHK und LebensTraum e.V. und Bemühungen des planenden Umweltamtes zur Zweckoptimierung und ergänzenden Finanzierung einer Wasserleitung (statt Wasserschlauch) und einer Wandmalerei (Prüfungsanfrage FM) sahen sich zunehmenden ungelösten Anforderungen ausgesetzt. Die SHK wurde wiederholt am 9.12.2013, 15.12.2013, 21.5.2014 um Terminabsprachen und weitere Kostenübernahmen zu Reparatur, Instandhaltung und Haftung angefragt.

 

Es ist leider kaum damit zu rechnen, dass die erforderlichen organisatorischen und baulichen Voraussetzungen für den nachträglichen Einbau einer Wasserleitung und der nachträglichen Herstellung von Wandbildern r einen Wasserspielplatz geschaffen werden, da dier eine bauliche Umsetzung erforderlichen Vorarbeiten bislang nicht erbracht werden konnten. Hier mangelt es akut an Personalkapazitäten der zuständigen planenden und bauvorbereitenden Ämter (Umweltamt, Hochbauamt).

 

Die nötigen vertraglichen Regelungen zum Wasseranschluss auf dem öffentlichen Spielplatz zwischen dem Bezirksamt und den beteiligten privaten Kooperationspartnern wurden vor dem Hintergrund der Fülle von Auflagen zur Haftung, Unterhaltung, Wartung und Spülung vonseiten des Gesundheitsamts, des Straßen- und Grünflächenamts (SGA) und der Berliner Wasserbetriebe (BWB) bis heute nicht geschlossen. Ein Vertrag wäre jedoch die Grundlage für

die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen für den Wasserleitungsbau, um die zur Vergung zu stellenden Mittel im gebotenen rechtlichen und zeitlichen Rahmen im Haushaltsjahr binden und verausgaben zu können.

 

Die Durchführung einer Koordinierungs- und Abstimmungsrunde unter Beteiligung einer ressortübergreifenden AG von Fachämtern und SE ist nicht mehr möglich, da die wichtigen externen Kooperationspartner SHK und LebensTraum e.V. aufgrund der Anforderungen von SGA, Gesundheitsamt und BWB und für Unterhaltung, Pflege, insbesondere Wassersauberkeit, aus dem Projekt ausgeschieden sind und insofern nicht an der geforderten AG teilnehmen werden.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i.V. mit § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:               keine

 

 

Berlin, den      

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 

 
 

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