Drucksache - 1551/IV
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel.: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1551/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Spielplatz Lübecker Straße 20: Spielplatzkonzept "Unterwasserwelt" umsetzen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1551/IV)
Das Bezirksamt wird ersucht, im Rahmen einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe / Abstimmungsrunde unter Beteiligung der Ämter/SE - Sanierungsverwaltungsstelle, - Straßen- und Grünflächenamts, - Umwelt- und Naturschutzamt, - Gesundheitsamt, - Facility Management, - Rechtsamt, und in Abstimmung mit dem Quartiersmanagement Moabit-Ost, dem "LebensTraum e.V. und der Selbsthilfe - Kontakt- und Beratungsstelle (SHK) Mitte StadtRand gGmbH" die erforderlichen organisatorischen und baulichen Voraussetzungen zu schaffen, die gewährleisten, dass das ursprüngliche Spielplatzkonzept "Unterwasserwelt" und die inzwischen finanziell bewilligten Maßnahmen "Wasseranschluss" und "Wandbild" für den Spielplatz Lübecker Straße 20 umgesetzt werden können.
Das Bezirksamt hat am 11.08.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Nach dem Ergebnis des dreistufigen Bürgerbeteiligungsverfahrens mit Kinder- und Jugendbeteiligung im Frühjahr 2011 wurde der Spielplatz einer Unterwasserlandschaft nachempfunden. Es ist eine Anlage entstanden, die auch als Wasserspielzeug genutzt werden kann. Auf den Wunsch nach einem Wasseranschluss hatten sich Bewohner_innen des direkt angrenzenden Trägers LebensTraum e.V. und die Selbsthilfe-Kontakt- und Beratungsstelle (SHK) bereit erklärt, für die entstehenden Wasserkosten aufzukommen. Der Spielplatz wurde daher mit Anschlussvoraussetzungen zum vorhandenen Hausanschluss der SHK, Lübecker Str. 21 und unter Verzicht auf einen eigenen Wasseranschluss umgesetzt, um einem hohen technischen und finanziellen Aufwand auf dem öffentlichen Grundstück zu umgehen. Die Baumaßnahme wurde mit Mitteln des Quartiersmanagements Moabit Ost von 140.000? (Kassenraten 2011-2012) am 30.5.2013 feierlich eingeweiht und zum 31.12.2013 abgerechnet.
Die im Nachgang fortgesetzten Gespräche mit der SHK und LebensTraum e.V. und Bemühungen des planenden Umweltamtes zur Zweckoptimierung und ergänzenden Finanzierung einer Wasserleitung (statt Wasserschlauch) und einer Wandmalerei (Prüfungsanfrage FM) sahen sich zunehmenden ungelösten Anforderungen ausgesetzt. Die SHK wurde wiederholt am 9.12.2013, 15.12.2013, 21.5.2014 um Terminabsprachen und weitere Kostenübernahmen zu Reparatur, Instandhaltung und Haftung angefragt.
Es ist leider kaum damit zu rechnen, dass die erforderlichen organisatorischen und baulichen Voraussetzungen für den nachträglichen Einbau einer Wasserleitung und der nachträglichen Herstellung von Wandbildern für einen Wasserspielplatz geschaffen werden, da die für eine bauliche Umsetzung erforderlichen Vorarbeiten bislang nicht erbracht werden konnten. Hier mangelt es akut an Personalkapazitäten der zuständigen planenden und bauvorbereitenden Ämter (Umweltamt, Hochbauamt).
Die nötigen vertraglichen Regelungen zum Wasseranschluss auf dem öffentlichen Spielplatz zwischen dem Bezirksamt und den beteiligten privaten Kooperationspartnern wurden vor dem Hintergrund der Fülle von Auflagen zur Haftung, Unterhaltung, Wartung und Spülung vonseiten des Gesundheitsamts, des Straßen- und Grünflächenamts (SGA) und der Berliner Wasserbetriebe (BWB) bis heute nicht geschlossen. Ein Vertrag wäre jedoch die Grundlage für die Ausschreibung und Vergabe von Leistungen für den Wasserleitungsbau, um die zur Verfügung zu stellenden Mittel im gebotenen rechtlichen und zeitlichen Rahmen im Haushaltsjahr binden und verausgaben zu können.
Die Durchführung einer Koordinierungs- und Abstimmungsrunde unter Beteiligung einer ressortübergreifenden AG von Fachämtern und SE ist nicht mehr möglich, da die wichtigen externen Kooperationspartner SHK und LebensTraum e.V. aufgrund der Anforderungen von SGA, Gesundheitsamt und BWB und für Unterhaltung, Pflege, insbesondere Wassersauberkeit, aus dem Projekt ausgeschieden sind und insofern nicht an der geforderten AG teilnehmen werden.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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