Drucksache - 1550/IV  

 
 
Betreff: Benennung des Rathausvorplatzes Wedding
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Matischok Morgenstern 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.01.2015 
36. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 17.06.2014
2. Beschluss
3. VzK vom 06.01.2015
4. Anlage
4. VzK vom 22.01.2015

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                       .01.2015

Abt.               33500

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin              1550/IV

                                                       

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

Benennung des Rathausvorplatzes Wedding

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2014 folgende  Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1550/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, einen Weg für die von der BVV ersuchte Benennung des Platzes zwischen Schillerbibliothek und ehem. Rathaus Wedding auszuarbeiten, so dass dem Beschluss der BVV gefolgt werden kann.

 

Das Bezirksamt hat am 16. 12 .2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Mit Schreiben vom 06.08.2014 wurde die BIM gebeten, den Antrag für die Benennung des Rathausvorplatzes nach den Eheleuten Elise und Otto Hampel bei der zuständigen Straßenbehörde zu stellen. Die BIM hatte bereits am 21.02.2014 ihr Einverständnis erklärt, sich der Entscheidung der Bezirksverordnetenversammlung anzuschließen.

 

Nach erfolgter Antragstellung am 28.08.2014 wurde die BIM im Rahmen des Genehmigungsverfahrens darauf hingewiesen, dass, anders als von ihr angenommen, die Benennung zwangsläufig eine Adressänderung der angrenzenden Gebäude zur Folge hat.

 

Mit Schreiben vom 16.10.2014 hat die BIM den Antrag mit Hinweis auf die erschwerte Adressfindung und der daraus resultierenden nicht erwünschten Adressänderung ihrer Gebäude auf dem Vorplatz zurückgezogen.

 

Eine Benennung des Platzes ohne die erforderliche Antragstellung des Eigentümers ist nicht möglich.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 36 BezVG i.V.m. § 13 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

 

 

 

 

Berlin, den

 

 

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                Weißler

Bezirksbürgermeister                                                                                    Bezirksstadträtin

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen