Drucksache - 1522/IV
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen Tel.: 32200 Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1522/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über Berufsvorbereitungs- und Ausbildungsangebote für Flüchtlinge
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1522/IV)
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen dafür einzusetzen, dass ein Berufsvorbereitungs- und Ausbildungs- angebot für Flüchtlinge, die ein schulpflichtiges Alter überschritten haben, eingerichtet wird bzw. im Land Berlin bestehende Angebote für diese Zielgruppe geöffnet werden.
Das Bezirksamt hat am 22.09.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Unter Leitung von StS Soz, dem LaGeSo und den Bezirken wurde am 03.11.2014 eine "Arbeitsgruppe zur Neukonstituierung der Unterbringung von Asylbegehrenden und Flüchtlingen im Land Berlin" - kurz AG Unterbringung - gebildet. Der bezirkliche Europabeauftragter ist als Koordinator der Maßnahmen für öffentlich geförderte Beschäftigung Mitglied der Unterarbeitsgruppe UAG Integration und Arbeit (Themenfelder: Integrationsangebote, Sozialberatung) und setzt sich dort für die Belange der geflüchteten Menschen und einen verbesserten Arbeitsmarktzugang ein. Die UAG hatte angeregt, dass ein Flüchtlingskonzept alle von Berlin aufgenommenen Geflüchteten berücksichtigen muss, unabhängig von ihrer Bleibeperspektive oder ihren beruflichen Integrationschancen. Darüber hinaus ist ein vorrangiges Ziel, Geflüchtete im Regelsystem zu versorgen und vorhandene Unterstützungsmaßnahmen zu nutzen. Eine frühzeitige Förderung der Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen ist hierbei ein elementarer Baustein. Durch eine frühzeitige und rechtliche Zulassung zu Arbeit und Ausbildung, wird die Erwerbsbeteiligung erhöht und berufliche und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht. Solange Instrumente der Agentur für Arbeit für bestimmte Zielgruppen nicht verfügbar sind oder, solange Regelinstrumente, wie z.B. die Einstiegsqualifizierung, aus rechtlichen Gründen nicht greifen, sind Maßnahmen erforderlich, die eine Brücke in die Regelförderung sowie zu den Unternehmen darstellen. Ein erfolgreiches Beispiel ist die Initiative ARRIVO. Das Bezirksamt hat sich in der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur Neuausrichtung der Unterbringung von Flüchtlingen, der Unterarbeitsgruppe Arbeit und Integration sowie im Rat der Bürgermeister erfolgreich für eine Verstetigung des Projektes Arrivo Berlin eingesetzt.
Im Rundschreiben vom 16.07.15 hat das Bezirksamt zudem bei Unternehmen und Gewerbetreibenden in Mitte dafür geworben, Flüchtlingen Praktikumsplätze zur Verfügung zu stellen. Das Bezirksamt Mitte von Berlin setzt sich dafür ein, dass eine schnellstmögliche Integration von geflüchteten Personen mit einer dauerhaften Bleiberechtsperspektive auch auf dem Arbeitsmarkt stattfindet. Geflüchtete Menschen bringen Qualifikationen und Abschlüsse mit, die für Unternehmen und Gewerbebetriebe wertvoll sein können.
A. Rechtsgrundlage:
§§ 15, 36 (2) b und f BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
Keine
Berlin, den
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke |
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