Drucksache - 1510/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1510/IV -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Fehlende Straßenbäume und Möglichkeiten zur Baumpatenschaft online veröffentlichen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1510/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, in der Internetpräsenz des Bezirks an prominenter Stelle auf die Kampagne "Stadtbäume für Berlin" und die Möglichkeit der Baumspende hinzuweisen. An gleicher Stelle soll auf die Möglichkeit einer Pflegepatenschaft und Konditionen für Straßen-bäume hingewiesen werden.
Das Bezirksamt hat am 02.09. .2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Der Bezirk Mitte wird schwerpunktmäßig im Herbst 2014 170 Bäume aus der Stadtbaumkam-pagne erhalten. Die Standorte können unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/stadtgruen/stadtbaeume/kampagne/start.shtml eingesehen werden.
Diese Anzahl ist nicht beliebig aufstockbar und kann nicht die Unterfinanzierung der Grünpflege ausgleichen, weil der Bezirk sich verpflichten musste, jedes Jahr eine Eigenleistung an Baum-pflanzungen zu erbringen. Durch den Umstieg auf das Redaktionssystem Imperia 9 kann die Internetpräsenz aus perso-nellen Gründen erst zum 01.01.2015 eingerichtet werden. Die Betreuung der Internetseiten wird in KLR nicht berücksichtigt. Deshalb müssen zuerst die Arbeiten erledigt werden, die sich auf zu erbringende Produkte beziehen. Der Bezirk erhält aus der Stadtbaumkampagne wieder Bäume im Frühjahr 2016. Einen Hinweis auf Baumscheibenbegrünungen gibt es heute schon. Dieser wird mit dem Umstieg auf das neue Redaktionssystem überarbeitet.
Baumpatenschaften können von Anwohnern nur für das Gießen von Jungbäumen oder für die Begrünung einer Baumscheibe übernommen werden. Auf der überarbeiteten Seite wird das SGA Hinweise geben, wie man eine Baumscheibe begrünen kann und welche Bäume zusätzliche Wassergaben brauchen sowie welche Möglichkeiten der Beratung es durch das SGA gibt. Auch wird der aktuelle Baumscheibenflyer auf der Seite hinterlegt werden. Alle anderen Arbeiten, wie die Nachdüngung, Erziehungsschnitte und die Regelbaumpflege, müssen durch gut ausgebildete Fachkräfte erfolgen.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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