Drucksache - 1499/IV  

 
 
Betreff: Arbeitsplätze erhalten, Nachfrage bedienen - Sicherheit für den Ökomarkt an der Thusnelda-Allee
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion Bündnis 90/Die GrünenBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urbatsch Briest 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.06.2014 
31. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
18.09.2014 
32. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
16.10.2014 
33.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.02.2015 
37. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.06.2014
2. vertagt
3. 1. Austauschblatt
4. Vertagt
5. 2. Austauschblatt vom 16.10.2014
6. Beschluss
7. VzK vom 09.02.2015
8. VzK vom 19.02.2015

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin                                                                                                  Datum:       .01.2015

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung                            Tel: 44600

 

Bezirksverordnetenversammlung                                                                                    Drucksache Nr.

Mitte von Berlin                                                                                                                              1499/IV

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Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

Arbeitsplätze erhalten, Nachfrage bedienen - Sicherheit für den Ökomarkt an der Thusnelda-Allee

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 16.10.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1499/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, aufgrund der mindestens zweijährig andauernden Sanierung des Gemäuers der evangelischen Heilandskirche den Betreiber des Ökomarktes an der Thusnelda-Allee bei der Suche nach temporären ortsnahen Ausweichstandorten zu unterstützen und hierzu die kurzfristige Nutzung des Gehwegbereichs vor dem Rathaus Tiergarten bzw. die Nutzung des westlichen Gehwegbereiches der Thusnelda-Allee inklusive der Fläche der KFZ-Parkplätze als Ausweichstandorte wohlwollend zu ermöglichen.

 

Ggf. soll das Bezirksamt eine Ausnahmegenehmigung anstreben, die ein Hineinragen des Öko-marktes am Standort westliche Thusnelda-Allee in den Ottopark ermöglich soll.

 

 

Das Bezirksamt hat am 27.01.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Das Bezirksamt Mitte, hier das Straßen- und Grünflächenamt (SGA), ist Genehmigungsbehörde; es gehört nicht zu seinen Aufgaben, nach Ersatzstandortenr nicht mehr nutzbare Flächen für Wochenmärkte zu suchen.

Wenn der Betreiber Sondernutzungsanträge für Ersatzstandorte stellt, werden diese geprüft und beschieden.

 

Im Fall des Wochenmarktes Thusnelda-Allee lag dem SGA Mitte bereits ein Antrag vor, den Markt auf die dem nicht mehr nutzbaren Bereich gegenüberliegende Straßenseite zu verlegen. Die Prüfung ergab, dass sowohl die seinerzeitigen Parkbuchten, als auch der Gehweg für eine Nutzung als Marktfläche nicht in Frage kam.

Der nunmehr durch Wegfall der Parkbuchten neu gestaltete Gehweg der Thusnelda-Allee darf ebenfalls nicht mit Fahrzeugen befahren werden. Eine Belieferung aus dem Fließverkehr heraus - z.B. für den Auf- und Abbau des Marktes - ist allein schon aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht statthaft. In der Thusnelda-Allee herrscht Fließverkehr inklusive einer Buslinie. Parkmöglichkeiten, von denen eine Belieferung erfolgen könnte, sind nicht vorhanden. Aufbauten der Händlerstände auf den Gehweg würden zu massiven Einschränkungen des Fuß-ngerverkehrs führen.


Ein Hineinragen von Verkaufsständen in den Ottopark ist gemäß Grünanlagengesetz ebenfalls nicht zulässig.

Die öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen sind grundsätzlich keine Flächen mit Veranstal-tungscharakter und das Grünanlagengesetz dient nicht der Vermarktung, sondern dem Schutz, der Pflege und der Entwicklung der Grünanlagen sowie der Erhaltung der Flächen für die All-gemeinheit.

Öffentliche Grün- und Erholungsanlagen dienen nach ihrem Widmungszweck entweder der Erholung der Bevölkerung oder sind für das Stadtbild oder die Umwelt von Bedeutung und sollen in diesem Sinne für möglichst viele Benutzerinnen und Benutzer jederzeit offen stehen.

 

Zur Prüfung, ob der Gehwegbereich vor dem Rathaus Tiergarten als Ersatzstandort genutzt werden könnte, ist ein entsprechender Antrag mit Lageplan und der Verortung aller Aufbauten erforderlich. Ein solcher Antrag liegt bisher nicht vor.

 

 

A) Rechtsgrundlage:       § 13  i.V. mit § 36 Bez.VG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

              a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:               keine

              b) Personalwirtschaftliche Ausgaben:                             keine

 

Berlin,                   

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke                                                        Bezirksstadtrat Spallek

 

 
 

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