Drucksache - 1416/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über Schönerer Tunnel
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.06.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1416/IV):
Das Bezirksamt hat am 28.06.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen.
Für die Tunnelumgestaltung haben sich das Diesterweg-Gymnasium, der Förderver-ein des Diesterweg-Gymnasiums und die Interessengemeinschaft Leipziger Straße zusammengefunden. In einem ersten Gespräch im Frühjahr 2015 wurde die Möglich-keit erörtert, den Tunnel durch ein Wandgemälde in Sprühtechnik aufzuwerten. Der finanzielle Aufwand für Materialien und Honorarmittel liegt nach bisheriger Schätzung bei ca. 5.500 €. Eine Finanzierung aus dem Bezirkshaushalt ist nicht möglich.
Die Abteilung Jugend, Schule, Sport und Facility Management hat dann das Projekt für die Inanspruchnahme von Spendenmittel des WeihnachtsZaubers Gendarmen-markt angemeldet. Ende April wurde über das BzBm-Büro mitgeteilt, dass das Projekt vollumfänglich aus dem Spendenmittelbudget des WeihnachtsZaubers bedient werden kann. Die Spendenmittel wurden am 03.06.2016 an den Förderverein überwiesen.
Die Durchführung des Kunstprojektes noch in diesem Jahr kann nicht abschließend erfolgen, da derzeit an den Gymnasien die Abiturprüfungen durchgeführt werden. Darüber hinaus sind noch Absprachen mit der Polizei und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zu treffen.
Am 14.06.2016 gab es eine Ortsbegehung gemeinsam mit der IG Leipziger Straße, der zuständigen Lehrerin, dem Künstler und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.
Bei der Tunnelbesichtigung wurde folgendes festgehalten:
Erst mit Beginn des neuen Schuljahres im September kann eine neue Schülergruppe dieses Projekt starten. Die Entwürfe sollen bis zum Jahresende 2016 entstehen, so dass dann mit Beginn der wärmeren Jahreszeit mit dem Besprühen der Tunnelwand begonnen werden kann. Nach den bisherigen Planungen wird davon ausgegangen, dass im Mai 2017 die Einweihung des Wandgemäldes stattfindet.
Wir bitten den Beschluss als erledigt zu betrachten.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
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