Drucksache - 1410/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1410/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Standorte für anzeigenunabhängige Spurensicherung nach Vergewaltigungen einrichten
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.03.2015 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1410/IV)
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den Zuständigen Stellen (Senatsverwaltung für Justiz, Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales sowie der Gewaltschutzambulanz der Charité, Opferschutzambulanzen, Kliniken und ggf. Arztpraxen) dafür einzusetzen, dass diese so ausgestattet werden, dass dort eine anzeigenunabhängige Spurensicherung nach Vergewaltigungen eingerichtet werden kann, wobei die Untersuchungen für die Betroffenen kostenfrei ist.
Das Bezirksamt hat am 26.05.2015 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als zur Kenntnis zu bringen:
Das Gesundheitsamt Mitte hat - vertreten durch Herrn Dr. M. Brockstedt - 2014 und 2015 im Auftrag der Senatsverwaltungen für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBildJugWiss), Justiz und Verbraucherschutz (SenJustV) und Gesundheit und Soziales (SenGesSoz) eine interministerielle Arbeitsgruppe zur Schaffung regionaler Kinderschutzambulanzen geleitet. Im Ergebnis wird es eine Vorlage im Abgeordnetenhaus von Berlin geben, die von allen drei Senatsverwaltungen gemeinsam getragen wird und die neben der Schaffung von vier regionalen Kinderschutzambulanzen an Kinderkliniken auch die berlinweite Absicherung der gerichtsmedizinischen Konsiliartätigkeit durch die Gewaltschutzambulanz am Institut für Rechtsmedizin der Charité vorsieht. Hierfür wird 0,4 VZÄ der insgesamt 1,2 VZÄ fachärztlicher rechtsmedizinischer Kompetenz für die Betreuung der Kinderkliniken veranschlagt, der Rest für die dauerhafte Absicherung der Gewaltschutzambulanz über das Modellprojekt bis Ende 2015 hinaus. Die Senatsvorlage hierzu für den Doppelhaushalt 2016/2017 wird soeben erstellt, es wird von einer nahtlosen Anschlussfinanzierung ausgegangen, so dass es dank des besonderen Einsatzes von Dr. Brockstedt vom Gesundheitsamt Berlin -Mitte gelungen ist, der Gewaltschutzambulanz dauerhaft zu ermöglichen, anonym, anzeigenunabhängig und kostenlos gerichtsfeste Dokumentation zu sexueller Gewalt anzubieten.
A. Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V. mit § 36 BezVG
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
keine
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Berlin, den .05.2015
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