Drucksache - 1394/IV
Wir fragen das Bezirksamt:
Viel zu oft kommt es auf den Baustellen zu Beeinträchtigungen des Baumbestandes. Dies kann vermieden werden, wenn rechtzeitig Vorkehrungen zum Baumschutz auf der Baustelle getroffen werden.
Deshalb frage ich das Bezirksamt:
Wenn ja, warum hat das Bezirksamt dann keine Maßnahmen im Vorfeld der Baumaßnahme getroffen, gegenüber dem Bauherrn auf die DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" hinzuweisen? Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, wann?
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