Drucksache - 1340/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abt. Gesundheit, Personal und Finanzen
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1340/IV
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
"Krankenhaus- Liege-, Aufenthalts- und Entlassungsbescheinigung"
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 22.05.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.1340/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, die örtlichen Krankenhäuser darauf hinzuweisen, dass die Liege- Aufenthalts-, und Entlassungsbescheinigungen so zu gestalten sind, dass Rückschlüsse auf Krankheitsbilder nicht möglich sind.
Begründung: Krankenhausliege-, Aufenthalts- oder Entlassungsbescheinigungen sind so zu gestalten, dass keine Rückschlüsse auf das dem Datenschutz unterliegenden Krankheitsbild der Patientin und Patienten gezogen werden kann. Leider kommt es noch vor, dass bei Bescheinigungen zur Vorlage bei Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen für den Krankenhausaufenthalt die Station und die Fachabteilung, auf der die Behandlung stattfindet/ stattfand, angegeben wird. Nicht jedes Krankenhaus garantiert den diesbezüglichen Datenschutz, wobei hier Unbedarftheit keine Absicht angenommen wird. Ein Beispiel für eingehaltenen Datenschutz bieten die Bescheinigungen der Charité.
Das Bezirksamt hat am 10.06.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:
Beschluss der BVV- Mitte- Krankenhaus- Liege-, Aufenthalts- und Entlassungsbescheinigung
Das Anliegen wurde am 8.5.2014 im bezirklichen, Freiwilligen Krankenhausbeirat thematisiert und mit den VertreterInnen der Krankenhäuser besprochen. Dabei zeigte sich, dass die Thematik von allen Häusern ernst genommen wird. Die bezirklichen Krankenhäuser werden die internen Arbeitsabläufe, Vordrucke etc. auf die neutrale Ausgestaltung der genannten Bescheinigungen hin überprüfen und ggf. Abhilfe schaffen.
Rechtsgrundlage: § 36 BezVG in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BezVG
Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Keine
b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: Keine
Berlin, den ...................6.2014
Dr. Hanke Bezirksbürgermeister
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