Drucksache - 1290/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob auf oder an Gebäuden im bezirklichen Eigentum Taubenschläge installiert werden können.
Dabei sind die Erfahrungen anderer Bezirke und ggf. Kommunen zu berücksichtigen sowie die Kompetenz von in dieser Thematik erfahrenen Tierschutzorganisationen zu nutzen.
Begründung:
Stadttauben gehören zum Bild einer jeden Stadt, gleiches gilt für die durch sie erzeugten Probleme und die in der Regel erfolglosen Versuche, mit dieser Problematik tierschutzgerecht, kosteneffizient und baulich angemessen umzugehen.
Wie die Erfahrung anderer Kommunen, aber auch von Berliner Bezirken zeigen, sind betreute, auf die Gebäudestruktur abgestimmte Taubenschläge das mit Abstand beste Instrument, um eine dauerhafte Lösung zu finden.
Langzeiterfahrungen zeigen, dass die Tauben solche Taubenschläge annehmen und sich - da hier ihre Bedürfnisse befriedigt werden - bis zu 80% ihrer Zeit im Schlag aufhalten. Man holt sie somit "weg von der Straße", sie sind somit sprichwörtlich "aus den Augen" und "aus den Füßen". Hinzu kommt, dass dabei auch der Taubenkot weitgehend im Taubenschlag verbleibt und von dort regelmäßig und fachgerecht beseitigt werden kann. Durch den Einsatz von Gipseiern kann die Taubenpopulation tierschutzadäquat sehr deutlich reduziert werden.
Sollte die Prüfung eine Installation von Taubenschlägen an einem oder mehreren bezirklichen Gebäuden sinnvoll und möglich erscheinen lassen, wäre in einem nächsten Schritt zu prüfen, ob die Betreuung von Taubenschlägen durch Arbeitsfördermaßnahmen des Jobcenters organisiert werden könnte.
Da sich neben der Bahn auch andere Besitzer von taubenfrequentierten Gebäuden mit der Taubenproblematik befassen, wäre es gut, wenn das Bezirksamt einschätzen kann, ob es ebenfalls einen Beitrag zu einer vernünftigen Reduzierung der Taubenpopulation leisten kann.
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