Drucksache - 1286/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1286/IV -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Fällung von Straßenbäumen vor Ort ausgleichen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.09.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1286/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, Fällungen von Straßenbäumen im Gültigkeitsbereich der BaumSchVO durch Ersatzpflanzungen vor Ort oder am nächst möglichen Standort auszu-gleichen (bzw. ausgleichen zu lassen). Das Bezirksamt wird ersucht, dabei die Ausgleichs-abgaben so auszunutzen, dass möglichst keine negative Baumbilanz innerhalb der betroffenen Verkehrszellen (vergleiche Konzept Umweltgerechtigkeit; Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz) entsteht.
Das Bezirksamt hat am 09.12.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Das zuständige Straßen- und Grünflächenamt (SGA) Mitte gleicht generell Verluste von Bäumen in den Gebieten aus, wo diese entstehen. Allerdings ist dies nur möglich, wenn Standorte geschaffen werden oder vorhanden sind, die eine nachhaltige Baumpflanzung ermöglichen. Hier ist es besonders wichtig, dass ausreichend durchwurzelbarer Raum vorhanden ist.
Wo planerisch keine Baumstandorte berücksichtigt werden, können auch keine Straßenbäume realisiert werden. Auf Defizite weist das SGA regelmäßig hin. Das SGA bringt sich aber in allen Arbeitsgruppen ein, um zu versuchen, eine gleichmäßige Verteilung von Bäumen im Bezirk zu erreichen.
Es ist aber wegen der chronischen Unterfinanzierung der Grünpflege nicht möglich, gefällte Bäume sofort nach zu pflanzen. Hier werden mit den stark begrenzten Mitteln im Bezirk Schwerpunkte gesetzt.
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek |
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