Drucksache - 1248/IV  

 
 
Betreff: Jugendkunstschulen ins Schulgesetz aufnehmen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Gün 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
23.01.2014 
27.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Schule Entscheidung
13.02.2014 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Schule mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.02.2014 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag
2. BE Schule vom 13.02.2014
3.Beschluss
4. VzK vom 03.06.2016
5. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:     .05.2016

Abt.      Tel.:23700

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

 

Mitte von Berlin1248/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über

 

Jugendkunstschulen ins Schulgesetz aufnehmen

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 20.02.2014 an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1248/IV):

 

„Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen des Senats dafür einzusetzen,

dass die Jugendkunstschulen ins Schulgesetz aufgenommen werden.

Folgende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:

-Jeder Bezirk unterhält mindestens eine Jugendkunstschule.

-Jugendkunstschulen sind Bildungs- und Kultureinrichtungen für Kinder und Ju

gendliche. Sie sichern den chancengleichen Zugang zu den Bereichen Bildende

Kunst, Darstellendes Spiel, Tanz, Fotografie und Film.

-Die Jugendkunstschulen nehmen Aufgaben der außerschulischen Kunsterzie

hung, der künstlerischen Bildung und Kulturarbeit sowie Aus-, Fort- und Weiterbil

dung wahr, suchen und fördern Begabungen und ermöglichen vielfältige Zugänge

zur künstlerischen Betätigung. Sie bieten auch eine studienvorbereitende Ausbil

dung an.

-Die Jugendkunstschulen kooperieren mit den allgemein bildenden Schulen und

mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen.

Der BVV ist bis zum 31.05.2014 zu berichten.“

 

Das Bezirksamt hat am   17.05.2016            beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Am 28.04.2016 hat das Abgeordnetenhaus von Berlin das Haushaltsumsetzungsgesetz (Drucksache 17/2829) mit den folgenden Änderungen zum Schulgesetz beschlossen.

Zitat:

㤠124a Jugendkunstschulen, Jugendverkehrsschulen, Gartenarbeitsschulen

(1) Jeder Bezirk unterhält eine Jugendkunstschule, eine Jugendverkehrsschule und eine Gartenarbeitsschule, mit einem oder mehreren Standorten. Diese Verpflichtung kann auch dadurch erfüllt werden, dass der Bezirk die Aufgabe in andere Trägerschaft übergibt. Diese Verpflichtung kann auch durch Kooperationen mit strukturell vergleichbaren Einrichtungen erfüllt werden.

 

(2) Die Jugendkunstschulen haben die Aufgabe, die chancengerechte Entwicklung der künstlerischen, kreativen, kulturellen und sozialen Kompetenz von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Sie nehmen Aufgaben der unterrichtlichen, außerunterrichtlichen und außerschulischen Kunsterziehung und der künstlerischen Bildung und Weiterbildung wahr und kooperieren mit den allgemein bildenden Schulen und mit anderen Bildungs- und Kultureinrichtungen. Die für das Schulwesen zuständige Senatsverwaltung entwickelt gemeinsame Qualitätsstandards für die Jugendkunstschule.  …"

 

Im Bezirk Mitte werden die Aufgaben des § 124a Abs. 2 in Kooperation mit dem FB 4 des Amtes für Weiterbildung und Kultur erfüllt.

 

Wir bitten den Beschluss als erledigt anzusehen.

 

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine

 

b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

 

keine
 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 

 

 
 

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