Drucksache - 1247/IV
Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung Tel: 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin 1247/IV ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
Wikingerufer für die Bürgerinnen und Bürger wieder herstellen
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 23.01.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1247/IV):
Das Bezirksamt wird ersucht, sich bei den zuständigen Stellen nach den Gründen zu erkundigen, die aktuell eine Sperrung des Wikingerufers am Moabiter Spreeufer verursachen, sowie nach den bisher vorgenommenen und weiterhin geplanten Maßnahmen mit dem zugrundeliegenden Zeit- und Finanzplan in Erfahrung zu erkundigen und darüber der Bezirksverordnetenversamm-lung zu berichten. Weiterhin wird das Bezirksamt ersucht, sich gegenüber allen dafür zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass eine baldige Freigabe des Wikingerufers erfolgt.
Das Bezirksamt hat am 01.04.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Mit Schreiben vom 06.03.2014 liegt dem Bezirksamt nunmehr die Stellungnahme der Senats-verwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Herrn Staatssekretär Gaebler, vor, welche hier im folgenden Wortlaut wiedergegeben wird:
"im Zuge von routinemäßigen Bauwerksprüfungen wurde festgestellt, dass die Standsicherheit der Uferwand am Wikingerufer nicht zweifelsfrei bestätigt werden kann. Die im Zuge der Prüfung erfolgte statistische Nachrechnung belegt eine Standsicherheitsproblematik im Bereich der nicht sichtbaren rückwärtigen Verankerung der Uferwand. Da ein plötzliches Versagen der Konstruktion rechnerisch nicht sicher ausgeschlossen werden kann und somit der uneingeschränkt verkehrssichere Zustand nicht gewährleistet werden kann, musste der betroffenen Bereich sofort gesperrt werden.
Einfach und schnell umsetzbare Konzepte für eine zumindest provisorische Instandsetzung mit einer möglichen Verkehrsfreigabe gibt es leider nicht, so dass die Instandsetzung umfangreicher, zeitaufwändiger Voruntersuchungen, Planungen und Abstimmungen zur Genehmigung bedarf. Erfahrungsgemäß sind Baumaßnahmen an Uferwänden darüber hinaus sehr kostenintensiv.
Wie Ihnen bekannt, stehen mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine ausreichenden Finanz- und Personalkapazitäten für die erforderlichen Planungen und Baumaßnahmen zur Verfügung. Frühestens 2016 könnte nach Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen und gemäß entsprechender Personalkapazität eine Mittelverfügbarkeit gegeben sein. Ich bedauere, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können."
(DS 1247/IV)
A) Rechtsgrundlage: § 13 i.V. mit § 36 Bez.VG
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine b) Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine
Berlin, den 01. April 2014
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
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