Drucksache - 1166/IV
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welches sind die Kriterien, die das Bezirksamt bei der rechtlichen Prüfung der auf die Veröffentlichung der Umbenennung im Amtsblatt eingegangen Widersprüche zugrunde legt ?
2. Fließen in die rechtliche Prüfung auch inhaltliche Aspekte ein und falls ja, kann dennoch der Befürchtung entgegengetreten werden, dass Widersprüche, die vermeintliche Ausschlussgründe betreffen - wie z.B. die vermeintliche Nichtvereinbarkeit der Verwendung eines Männernamens mit dem BVV-Beschluss II/0384 - und die bereits innerhalb des langen und beteiligungsorientieren Verfahrens geprüft und von der Mehrheit der BVV begründet verworfen wurden, erneut von Anfang an geprüft werden und das Verfahren damit über die Maßen in die Länge gezogen wird?
3. Wann voraussichtlich wird die amtliche Prüfung der Widersprüche beendet sein? |
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