Drucksache - 1145/IV  

 
 
Betreff: Transportable Fernwärme
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der SPDBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Mahr Lüthke 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin vertagt   
19.12.2013 
26.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
20.03.2014 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Vertagt
2. Beschluss
3. VzK vom 07.03.2014
4. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:      02.2014
Abt. Jugend, Schule, Sport, und Facility Management            Tel.:     9018 23700



Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.1145/IV
Mitte von Berlin           


Vorlage - zur Kenntnisnahme-
 

über Transportable Fernwärme

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 23.01.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1145/IV):
 

Das Bezirksamt wird ersucht, den Einsatz transportabler Fernwärme für die Versorgung öffentlicher Gebäude nach dem Vorbild der Partnerstadt Bottrop zu prüfen.

 

Das Bezirksamt hat am  04.03.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

 

Für den Einsatz transportabler Fernwärme ist es notwendig, dass es einen Anbieter von Abwärme und einen Abnehmer dieser Abwärme gibt.

Die vom Hersteller für "transportable Fernwärme" zu veranschlagenden wirtschaftlichen Wärmekapazitäten für ein derartiges System, orientieren sich in einer Größenordnung von mindestens 1.000 MWh. Zur Zeit gibt es in Berlin, im Umkreis unserer Liegenschaften, keinen Anbieter von Abwärme.

 

Die Initiative zum Ermitteln eines möglichen verlässlichen Ansprechpartners und die Formulierung/Abfassung von Lieferverträgen kann nur vom Bezirksamt Mitte ausgehen, da der Hersteller ausschließlich die Wärmetransportsysteme liefert und die Anschlussstationen in den Liegenschaften montiert. Er liefert selbst keine Abwärme
Hierzu müssten umfängliche Abfragen an größere Firmen, ob sie überhaupt Abwärme liefern können bzw. wollen, und Vertragsverhandlungen geführt werden, die kurzfristig nicht zu leisten sind.

 

Für die Lieferung einer Wärmekapazität in Höhe von 1.000 MWH, wie sie vom Hersteller für eine wirtschaftliche Nutzung des Wärmetransportsystem gefordert wird, besteht für unsere Liegenschaften nicht die Notwendigkeit. Insbesondere für eine kontinuierliche Abnahme einer Leistung von 1.000 MWh, die Voraussetzung für das Verfahren wäre, gibt es zur Zeit keinen Bedarf bei den Liegenschaften des Bezirksamtes.
Sinnvoll wäre z.B. ein Schwimmbad mit einer Heizenergieabnahme im Sommer und Winter oder ähnlich geartete Liegenschaften. Diese sind beim Bezirksamt leider nicht vorhanden.


                                                                                    - 2 -

 

Die technischen Voraussetzungen für den Anschluss der Wärmespeicher sind an unseren Gebäuden nicht vorhanden. Diese Umbauten müssten mit entsprechenden Investitionen getätigt werden. Die Investitionssummen stehen nicht zur Verfügung, da umfangreiche Arbeiten zur Ermittlung notwendig sind. Ebenso muss davon ausgegangen werden, dass eine Miete für die aufzustellenden Container, die die Wärme transportieren, zu zahlen ist. Genaue Summen können nicht benannt werden. Zurzeit werden die Liegenschaften des Bezirksamtes durch Fernwärme versorgt. Auch hier ist mit Kosten für einen möglichen Rückbau/Verschluss der vorhanden Leitungen zu rechnen und es ist auch die Erlaubnis des Energieversorgers notwendig.

 

Bei weiterhin kontinuierlich steigenden Energiepreisen, handelt es sich insgesamt sicherlich um ein energetisch wichtiges Verfahren, was bei entsprechenden Voraussetzungen wirtschaftlich zu betreiben ist und auch energietechnisch sinnvoll erscheint.

Dennoch ist aus Sicht des Energiemanagements zur Zeit keine Möglichkeit des Einsatzes im Bezirksamt Mitte gegeben.

 

Die technischen Unterlagen liegen für Interessierte beim Energiemanagement zur Einsicht vor.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i. V. m. § 36 BezVG


B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            keine

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

                                                        Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen