Drucksache - 1134/IV  

 
 
Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Mobilitätserziehung für die Jüngsten qualifizieren und Straßen sicherer machen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Urchs und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
21.11.2013 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
16.06.2016 
51. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin      

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 12.11.2013
2. Beschluss vom 21.11.2013
3. VzK vom 23.05.2016
4. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von BerlinDatum:      .04.2016

Abt.      Tel.:23700

     

 

 

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

 

Mitte von Berlin1134/IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme –

 

über   

 

Verkehrssicherheit erhöhen: Mobilitätserziehung für die Jüngsten qualifizieren und Straßen sicherer machen!

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 21.11.2013 folgende Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr.1134/IV):

 

"Das Bezirksamt wird ersucht darzulegen, welchen Beitrag es zur Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere für Kinder im Kindergartenalter und Schüler/innen in der Grundschule zu leisten gedenkt. Es soll u.a. berichtet werden, durch welche Maßnahmen die Mobilitätserziehung qualifiziert werden soll und wie die Straßen in Mitte insbesondere für die jüngsten Verkehrsteilnehmer/innen sicherer gestaltet werden können. U.a. soll berichtet werden,

  • welche Perspektive die Jugendverkehrsschulen für die Mobilitätserziehung in den Kitas und Schulen des Bezirks haben,
  • wie der Stand der Entwicklung von Kinderstadtplänen in den Grundschulen ist, die Kindern sichere Wege in ihrem Umfeld aufzeigen,
  • welche konkreten Maßnahmen im Bereich Stadtentwicklung, Bauen  und Verkehr durchgeführt werden bzw. geplant sind, um Kindern insbesondere in Wohngebieten und im Umfeld von Kitas und Schulen eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen,
  • wie durch bereits bestehende bzw. angestrebte Kooperationen, z.B. mit der Polizei, die Verkehrssicherheit für Kinder und Jugendliche erhöht werden soll.  

Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zum 31. März 2014 zu berichten.“

 

 

Das Bezirksamt hat am 03.05.2016 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

 

Die Verkehrs- und Mobilitätserziehung ist Teil des schulischen Unterrichts- und Erziehungsauftrages und somit eine innere Schulangelegenheit. Sie leistet einen Beitrag zur Sicherheit von Schülerinnen und Schülern im Straßenverkehr und umfasst ebenso Aspekte der Sozial-, Umwelt- und Gesundheitserziehung.


In der Jahrgansstufe 4 wird in Zusammenarbeit mit der Polizei die Radfahrprüfung durchgeführt, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht. Beide Teile sind schulische Veranstaltungen und unterliegen der Aufsicht der Schule (§ 13 Grundschulverordnung). Ein gesetzlicher Auftrag zur Vorhaltung bzw. Bereitstellung von Jugendverkehrsschulen als Infrastruktureinrichtungen im Bezirk besteht nicht.

 

Im Jahr 2011 teilte der Leiter der Direktion 3 der Berliner Polizei der regionalen Schulaufsicht im Bezirksamt Mitte von Berlin mit, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr der Ausbildung und den Übungen, z.B. in der JVS, beiwohnen werden. Im Schreiben wird weiter auf die Verantwortung der Schulen für die Radfahrausbildung und -prüfung sowie die originäre Zuständigkeit des Bezirkes Mitte für die Verwaltung und Organisation der Einrichtungen (JVS) verwiesen. Lediglich die Unterstützung der Schulen bei der Radfahrprüfung wurde weiterhin zugesichert.

 

Vor dem Hintergrund der finanziellen Situation des Bezirkes Mitte lässt sich eine Ausweitung der finanziellen und personellen Ressourcen für - politisch noch so wünschenswerte - freiwillige Leistungen im Rahmen des Handlungsfeldes Verkehrs- und Mobilitätserziehung nicht darstellen. Der Bezirk konzentriert sich deshalb auf die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben und versucht gleichzeitig die Arbeit der JVS durch die Inanspruchnahme von Drittmitteln z.B. der Arbeitsförderung zu qualifizieren. Die Qualifizierung des Angebotes kann sich, z.B. durch Mengensteigerungen bei Ausweitung des inhaltlichen und zeitlichen Angebotes, auch positiv auf die Globalsumme auswirken. Sollte dies der Fall sein und sich die finanzielle Gesamtsituation des Bezirkshaushaltes ebenfalls positiv entwickeln, kann über eine Aufstockung der finanziellen Mittel für die JVS erneut diskutiert werden.

 

Für weitere Informationen wird auf die Drs.-Nrn. 1961/IV und 2191/IV verwiesen.

 

Die CÖGA Gesellschaft für Arbeitsförderung in Köpenick mbH ist eine seit 1995 in Berlin und Brandenburg tätige Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesell-schaft. Mit der Organisation von anspruchsvollen Arbeitsleistungen, deren Ergebnisse der Allgemeinheit zu Gute kommen, schafft sie Möglichkeiten, in Zusatzjobs (MAE) und in sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen befristet tätig zu sein. Ein Produkt, das zur Verwirklichung dieser Zielstellung maßgeblich beiträgt, sind die „Kartografischen Darstellungen zur Verkehrsunfallprävention für Kinder und Jugendliche“: Schulwegpläne - Kinderverkehrsstadtpläne – Radschulwegpläne.

Die Entwicklung und Weiterentwicklung dieser Pläne erfolgt in enger Zusammenarbeit mit vielen an der Verkehrserziehung von Kindern beteiligten Institutionen, insbesondere mit den Schulen und Bezirksämtern Berlins. Die Schulwegpläne konnten seit 1997, inzwischen in fast allen Stadtbezirken Berlins, über die Grundschulen an die Erstklässler ausgegeben werden. Dank eines Sponsorings kann dies kostenlos in gedruckter Form erfolgen. Sie werden seitdem immer mehr zu einem festen Bestandteil der Verkehrssicherheitsarbeit.

 

Der Berliner Stadtentwicklungsplan Verkehr stellt alle Maßnahmen zur Begrenzung des Zuwachses im Kfz-Verkehr und zur Verlagerung eines Teils der Verkehrsnach-frage im Kfz-Verkehr auf Verkehrsmittel des Umweltverbundes in einen direkten Zusammenhang mit Verkehrssicherheit. Innerhalb der Teilstrategie Stadt-, Umwelt- und Lebensqualität nimmt das Thema Verkehrssicherheit eine besondere Bedeutung ein.


Neben der Weiterentwicklung und kontinuierlichen Umsetzung des Verkehrs-sicherheitsprogramms werden im Stadtentwicklungsplan Verkehr zur Erhöhung der Verkehrssicherheit unter anderem Maßnahmen mit folgenden Handlungsfeldern benannt:

  • Verkehrsinfrastruktur und -system (VIS)
    Radverkehrsstreifenprogramm:
    Priorität soll künftig bei der Herstellung einer lückenlosen Radverkehrsinfra-struktur im Zuge von wichtigen Achsen des Radverkehrs liegen. Eine notwendige Grundlage stellt die teilräumliche Analyse des Unfallgeschehens mit Beteiligung von Radfahrenden dar. Damit sollen in Stadtgebieten mit hohem Risikopotenzial im Radverkehr – das sind vor allem ältere Schulkinder (nach absolviertem Rad-fahrtraining) und Jugendliche – besonders unfallträchtige Strecken und zusam-menhängende Routen identifiziert und mit geeigneten Mitteln wirksam gesichert werden. Der Sicherung des Radverkehrs von Schülerinnen und Schülern im schulischen Umfeld soll dabei besonderes Gewicht zukommen. Sie sind auf das Fahrrad als Verkehrsmittel in besonderem Maße angewiesen. Zweistreifiges Ab-biegen von Kraftfahrzeugen soll wegen der Gefährdung des Rad- und Fußver-kehrs aufgehoben oder signaltechnisch gesichert werden.
    Überquerungsstellenprogramm:
    Das Programm soll auf alle Arten von Sicherungsmaßnahmen an Überquerungs-stellen ausgedehnt werden. Neben Fußgänger-überwegen sollen Mittelinseln und -streifen, Gehwegvorstreckungen und andere bauliche Elemente sowie fußgän-gerfreundliche Ampelschaltungen (Ansätze: kein zweistreifiges Rechtsabbiegen, kein bedingt verträgliches Linksabbiegen) einbezogen werden. Innovative Formen der Signalisierung für den Fußverkehr werden im Rahmen der Fußverkehrsstrate-gie in ausgewählten Pilotprojekten bereits erprobt. Bei neuen Ampelanlagen sollen alle wichtigen Überquerungsbeziehungen in die Signalisierung einbezogen werden. Vorhandene Anlagen sollen um fehlende Furten ergänzt werden. An geeigneten Stellen soll der Einsatz einer verkehrsabhängigen Grünzeitverlänge-rung für signalisierte Furten getestet werden. Besonderes Augenmerk muss auf der Herstellung guter Sichtverhältnisse an Überquerungsstellen liegen. Polizei und Ordnungsämter sollen daher die Einhaltung von Halt- und Parkverboten an Fußgängerüberwegen und anderen Überquerungsstellen verstärkt überwachen. Für Bereiche mit starkem Überquerungsbedarf sollen Geschwindigkeitsbeschrän-kungen geprüft werden, die ein sicheres Überqueren der Fahrbahn grundsätzlich erleichtern können. Priorität bei der Umsetzung sollen Überquerungsstellen im Zuge von stark frequentierten Schul- und Freizeitwegen von Kindern und Jugendlichen und von Einkaufs- und Freizeitwegen von älteren und alten Menschen haben. Grundlage ist die Identifizierung von Straßenabschnitten und Stellen mit besonders hohem Risikopotenzial für die genannten Zielgruppen. Betroffene Zielgruppen sollen bei der Mängelanalyse einbezogen, geeignete Verfahren entwickelt werden.
    Beseitigung von Unfallschwerpunkten
    Eine wichtige zusätzliche Aufgabe der Unfallkommission besteht in der Unterstützung der bezirklichen Arbeit zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen im Nebennetz. Neben regelmäßiger Information und Angeboten zum Erfahrungsaustausch betrifft dies die Weitergabe der Ergebnisse teilräumlicher Unfalluntersuchungen und die Personalschulung in den zuständigen Ressorts (Tiefbauämter, untere Straßenverkehrsbehörde) im Hinblick auf die Beseitigung von Unfallhäufungsstellen und -linien im Nebennetz.
     



Stadttempokonzept
Auf Basis einer Evaluierung der umgesetzten Tempo-30-Regelungen in Abschnitten von Hauptverkehrsstraßen und einer systematischen Identifizierung von Streckenabschnitten mit gehäuften Unfällen mit nicht angepasster Geschwindigkeit als Unfallursache soll die Notwendigkeit einer Ausweitung des praktizierten gesamtstädtischen Konzeptes auf weitere Hauptverkehrsstraßenab-schnitte geprüft werden. Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf Hauptver-kehrsstraßen mit hohem Radverkehrsanteil (insbesondere Schulradverkehr) und besonderem Überquerungsbedarf liegen, in denen kurz- oder mittelfristig keine anderen infrastrukturellen Maßnahmen zur Sicherung des Fuß- und Radverkehrs realisierbar sind.

  • Schulische Verkehrs- und Mobilitätserziehung (VME)
    Kontinuierliche Verkehrs- und Mobilitätserziehung
    Die Grundschulen sollen unterstützt und angeleitet werden, das Frühradfahren als festen Bestandteil der Verkehrs- und Mobilitätserziehung einzuführen, z.B. niederschwellig im offenen nachmittäglichen Angebot. Notwendig ist ein gesicherter Beginn der Radfahrausbildung in der Jahrgangsstufe 3, möglichst aufbauend auf vorangegangenen Projekten des Frühradfahrens. Für die Jahrgangsstufen 5 bis 8 sollen neue Konzepte und Materialien zu den verkehrssicherheitsrelevanten Themen „Fahrrad und Umwelt“ und „Unterwegs mit Bus und Bahn (ÖPNV-Nutzung)“ entwickelt werden. Für Jugendliche der Jahrgangsstufen 9 bis 11 soll ein schulisches Angebot zum Thema motorisiertes Zweiradfahren mit Mofa, Moped, Motorroller entwickelt werden. Die genannten Ansätze sollen Theorie und Praxis verknüpfen. Sie sollen in Pilotprojekten getestet und hinsichtlich Durchführungsbedingungen und Wirkungen evaluiert werden. Kinder und Jugendliche sollen bei der Analyse von Verkehrssicherheits-defiziten im Schulumfeld und auf Schulwegen aktiv beteiligt werden. Eine breite Kooperation unter Mitwirkung der Polizei (Verkehrssicherheitsberater), der öffentlichen Verkehrsträger (BVG, S-Bahn) und freier Träger (Charta) ist unverzichtbar. Wünschenswert erscheint die Einbindung von Sponsoren, Verbänden, Fahrschulen und Zweiradhandel, um den Schulen Anreize zur Projektbeteiligung und Unterstützung bei der Umsetzung zu bieten (z.B. durch Ausstattung mit Fahrzeugen und Übungs-Parcours oder Angebote für Fahrzeug-Sicherheits-Checks durch örtliche Händler/Werkstätten). Die Qualitätssicherung der von freien Trägern umgesetzten, öffentlich geförderten Maßnahmen erfordert die Definition eines „Förderprofils“, das förderfähige Themen, Inhalte, Ziel-gruppen und Qualitätsanforderungen im Kontext der Erkenntnisse aus den Evaluationen des Verkehrssicherheitsprogramms und aus den geförderten Projekten konkretisiert. Wünschenswerte Projekte sollen gezielt ausgeschrieben werden.
    Schulisches Mobilitätsmanagement
    Unter Berücksichtigung bereits praktizierter Verkehrssicherheitsmaßnahmen freier Träger sollen Grundschulen und weiter führende Schulen dabei unterstützt werden, ein spezifisches Konzept des schulischen Mobilitätsmanagements zu entwickeln und in Pilotprojekten umzusetzen. Im Zentrum der Pilotprojekte steht die Frage, wie Schulkinder, Lehrkräfte, Eltern (und deren Vertretungen), Straßenverkehrsbehörden, Polizei, Tiefbauämter, Träger des öffentlichen Verkehrs einzubinden sind. Kinder und Eltern sollen bei der Analyse von Verkehrssicherheitsdefiziten im Schulumfeld und im Zuge von Schulwegen aktiv beteiligt werden. Eine Unterstützung durch Organisationen in freier Trägerschaft (Charta) erscheint unbedingt wünschenswert, um die Akzeptanz und den Erfolg der Maßnahme zu erhöhen.


Im Ergebnis soll ein schulischer Mobilitätsplan entstehen, der als Teil des Schulprofils verbindlich festgeschrieben und damit langfristig wirksam werden kann. Schulische Verkehrs- und Mobilitätserziehung wie auch Sozial- und Umwelterziehung sollen in das Konzept eingebunden werden. Pilotprojekte sollen hinsichtlich Durchführungsbedingungen und Wirkungen evaluiert werden.
Lehrerfortbildung für Verkehrs- und Mobilitätserziehung
Das im Grundsatz bewährte Multiplikatorensystem mit mindestens einer Fachkraft für Inhalte der Verkehrs- und Mobilitätserziehung pro Region (Bezirk) soll reaktiviert und auf alle Regionen ausgedehnt werden. Geprüft werden soll auf der Ebene der Schulaufsicht in den Bezirken, inwieweit die Erhöhung des anzurech-nenden Kontingents an Unterrichtsstunden für Multiplikatoren ein stärkerer Anreiz geschaffen werden kann, um die vakanten Stellen neu zu besetzen. Gleichzeitig soll das Angebotsspektrum an Fachberatung und Fortbildung auf die neu zu entwickelnden Angebote der Verkehrs- und Mobilitätserziehung in den Schulen ausgeweitet werden. Dies erfordert beim Landesinstitut für Schule und Medien (LISUM) eine Anpassung der Aus- und Fortbildung von Multiplikatoren im Hinblick auf die neuen Ansätze und Inhalte. Das LISUM soll außerdem ein eigenes Beratungs- und Fortbildungsangebot für Lehrkräfte konzipieren und zeitlich begrenzt einrichten, die im Rahmen der Mitarbeit an schulischen Pilotprojekten gezielte Unterstützung suchen. Das Angebot soll gleichzeitig dazu dienen, notwendige Erkenntnisse zur Qualifizierung von Multiplikator_innen im Hinblick auf die neuen Maßnahmenfelder zu gewinnen.
 

  • Außerschulische Verkehrs- und Mobilitätsbildung (AVM)
    Jugendverkehrsschulen
    Das entwickelte Konzept zur langfristigen Sicherung der Jugendverkehrsschulen als außerschulisches Zentrum für verkehrssicherheitsbezogene Lern- und Trainingsangebote im Bezirk soll umgesetzt werden. Dabei sind die Bezirke als Träger der Jugendverkehrsschulen und Verwalter der in städtischem Eigentum befindlichen Standorte in besonderem Maße gefordert. Sondiert werden soll die Möglichkeit der Schaffung einer neuen, zentralen Trägerschaft für die Arbeit der Jugendverkehrsschulen auf gesamtstädtischer Ebene, z.B. in einem Konsortium aus mehreren Organisationen in freier Trägerschaft mit klar definierter Feder-führung. Damit könnte die organisatorische Struktur sowie personelle und materielle Ausstattung der Jugendverkehrsschulen langfristig vereinheitlicht und den neuen Anforderungen angepasst werden. In einem ersten Schritt sollen für ausgewählte Jugendverkehrsschulstandorte im Rahmen eines Pilotprojektes standortspezifische Konzepte auf Basis des vorliegenden Leitfadens konkretisiert, probeweise umgesetzt und evaluiert werden. Eine Anschubfinanzierung hierfür wird in Aussicht gestellt.
    „Rücksicht“-Kampagne
    Auf Grundlage einer Evaluierung der Modellprojekte in Berlin und Freiburg soll das bereits angewandte Kampagnenkonzept bewertet, weiterentwickelt und im Hinblick auf eine Fortführung über den Modellzeitraum hinaus geprüft werden. Geprüft werden soll die Einbindung von zusätzlichen Kampagnenbausteinen zur Verstärkung und stadträumlichen Ausdehnung der Öffentlichkeitswirkung in Kooperation mit Organisationen in freier Trägerschaft und örtlichen Sponsorinnen oder Sponsoren. Beispielhaft sei die auch in Berlin laufende Aktion „Geisterräder“ genannt, mit der auf Unfallstellen mit tödlichen Folgen für die Beteiligten mahnend hingewiesen wird, die mit dem Rad unterwegs waren. Ebenfalls geprüft werden soll die Sinnfälligkeit einer Ausdehnung der „Rücksicht“-Kampagne auf Menschen, die motorisierte Zweiräder fahren oder die Entwicklung eines vergleichbaren Formates für diese Zielgruppe.
     


  • Netzwerkarbeit (NWA)
    Zentrale Koordinierungsstelle
    Zur konzeptionellen Konkretisierung hinsichtlich Profil, Aufgaben und Ausstattung und zur praktischen Einrichtung einer zentralen Koordinierungsstelle wird eine Anschubfinanzierung (Personal- und Sachmittelausstattung) in Aussicht gestellt. Langfristiges Ziel ist jedoch eine Einrichtung in freier Trägerschaft oder getragen durch ein Konsortium von mehreren freien und behördlichen Trägern mit klar definierter Federführung. Eine Mischfinanzierung durch mehrere Träger wird als notwendig erachtet. Das Kommunikationsportal www.berlin-sicher-mobil.de soll künftig als Online-Plattform der Koordinierungsstelle dienen und damit personell und finanziell gesichert werden. Besondere Teilaspekte stellen neben der Aktualität der Inhalte die Ausweitung der Informationsangebote, die Akquirierung neuer Inserenten sowie eine Verlinkung mit anderen Bildungsservern und Online-Plattformen mit Bedeutung für die Verkehrssicherheitsarbeit in Berlin dar. Die Präsenz und Wirksamkeit des Portals wird laufend evaluiert.
     

 

Mobilitätserziehung kann einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit leisten. Dabei ist „Mobilitätserziehung“ in umfassenden Sinn zu verstehen und sollte alle Akteure mit einbe-ziehen, auch die Autofahrerinnen und Autofahrer selbst. Mobilitätserziehung sollte auch junge Menschen in die Lage versetzen, sich sicher und selbstständig am Verkehrsgeschehen zu beteiligen und sich im öffentlichen Raum zu bewegen.

 

Um diese grundsätzlichen Verhaltensweisen zu fördern, hatte sich das SGA im Jahr 2010 an der Kampagne „Kopf an: Motor aus. Für null CO2 auf Kurzstrecken“ beteiligt. Im Rahmen dieser Kampagne wurden auch Unterrichtsmaterialien für eine umfassende Mobilitätserziehung zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang ist auch auf die Kampagne des Landes Berlins in Kooperation mit verschiedenen Verbänden „Zu Fuß zur Schule“ zu verweisen, damit das oben erwähnte eigenständige und sichere Verkehrsverhalten der Schülerinnen und Schüler gefördert wird. Aus den Erfahrungen des SGA entstehen viele (Verkehrssicherheits-)Probleme vor den Schulen selbst auch durch das sogenannte „Elterntaxi“.

Schuleinzugsbereiche sollten möglichst nicht über hochbelastete Hauptverkehrsstraßen hin-wegreichen. Die Standortplanung für Schulen und die Festlegung der Schuleinzugsbereiche liegen in der Zuständigkeit des Stadtentwicklungsamtes und des Schulamtes. Durch die vielen Änderungen bei Schülerzahlen und Standortplanungen für Schulen sowie Wünschen der Eltern in den letzten Jahren lässt sich das allerdings nicht immer gewährleisten.

 

Neben den Mitteln der Verkehrserziehung und Verkehrsüberwachung bilden die verkehrsregelnden und baulichen Maßnahmen das Werkzeug der Fachämter. Beide Bereiche müssen sich ergänzen. Die Erfahrungen zeigen, dass die Beschaffenheit und Gestalt der Straße einen direkten Einfluss auf das Unfallgeschehen besitzen. Die Zuständigkeit für die verkehrsregelnden Maßnahmen (Geschwindigkeitsbegren-zungen, Anordnung von sogenannten „Zebrastreifen“ etc.) liegen bei den Straßenverkehrsbehörden, entweder bei der Verkehrslenkung Berlin VLB für das Hauptstraßennetz oder bei der bezirklichen Straßenverkehrsbehörde im Ordnungsamt.


Da es gewünscht ist, dass Kinder und Schüler sich auch in ihrer Freizeit im öffentlichen Raum bewegen, bemüht sich das SGA durch die Erstellung von Verkehrskonzepten sowie darauf aufbauend durch die Umsetzung von entsprechenden (baulichen) Maßnahmen, eine verkehrssichere Gestaltung des öffentlichen Straßenraums für ganze Gebiete und Quartiere zu erzielen. Allerdings sind solche Konzepte und Maßnahmen immer an eine finanzielle Förderung aus verschiedenen Programmen gebunden.

So wurden in den letzten Jahren folgende Verkehrskonzepte vom SGA erarbeitet und entsprechende Maßnahmen in diesen Gebieten umgesetzt bzw. werden noch in den nächsten Jahren umgesetzt:

 

-          Verkehrskonzept Spandauer Vorstadt (Sanierungsmittel sowie Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz)

-          Verkehrskonzept Rosenthaler Vorstadt (Sanierungsmittel sowie Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz)

-          Verschiedene einzelne Maßnahmen in QM-Gebieten (Fördermittel Soziale Stadt)

-          Einzelne Maßnahmen in Moabit aus Mitteln des Förderprogramms Stadtumbau West

-          Gestaltungs- und Verkehrskonzept Moabit (Förderprogramm Aktive Zentren Turmstraße)

-          Verkehrskonzept Müllerstraße (teilweise noch in Vorbereitung für das Nebennetz / Förderprogramm Aktive Zentren Müllerstraße)

-          Gestaltungs- und Verkehrskonzept Nördliche Luisenstadt (Förderprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz)

 

Typische verkehrsregelnde und bauliche Maßnahmen, die hierbei umgesetzt werden, lassen sich nach folgenden Zielsetzungen unterscheiden:

 

-          Beschilderung und bauliche Ergänzungen kombinieren

-          Geschwindigkeiten verringern

-          Verkehr vermindern (in Wohngebieten)

-          Sicht verbessern (zum Beispiel durch Neuordnung des Parkens)

-          Überquerungsstellen sichern

-          mehr Flächen für den Fuß- und Radverkehr schaffen.

 

Neben den oben genannten städtebaulichen Förderprogrammen wurden hierfür auch das Querungshilfen-Programm und das Radverkehrsinfrastrukturprogramm der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt genutzt.

Die Grundlage für den Einsatz effektiver baulicher und verkehrsregelnder Maßnahmen bildet auch die Unfallauswertung der Polizei und der Unfallkommission auf Landesebene. Aus den Mitteln der Unfallkommission wurden auch entsprechende Maßnahmen durch das SGA umgesetzt.

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz

 


 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

  1. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

    keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

 

Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 

 

 

 
 

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