Drucksache - 1074/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Wie und in welchen Sprachen werden die im Bezirk Mitte lebenden Flüchtlinge / AsylbewerberInnen über Möglichkeiten einer medizinischen und / oder psychologischen Versorgung gem. Asylbewerberleistungsgesetz § 4 (Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt) und § 6 (Leistungen in besonderen Fällen Abs. 2), informiert?
2. Wer nimmt die medizinische und / oder psychologische Versorgung der Flüchtlinge / AsylbewerberInnen in welchem Umfang wahr und wo findet die Betreuung statt?
3. Stehen für die Kommunikation mit den Flüchtlingen / AsylbewerInnen, im Zusammenhang mit einer medizinischen und / oder psychologischen Behandlung, SprachmittlerInnen für die notwendigen Sprachen und in ausreichender Anzahl zur Verfügung? Falls ja, wie viele für welche Sprachen für welche Größe der Zielgruppen? |
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