Drucksache - 1073/IV
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Vorbemerkung: Mit Presseerklärung vom 25.09.2013 informierte der Bezirksbürgermeister von Mitte, Dr. Christian Hanke: "Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat in seiner 92. Sitzung der IV. Wahlperiode am 03. September 2013 entschieden, ab sofort die Bezirksamtsbeschlüsse auf der Internetseite des Bezirksamtes Mitte zu veröffentlichen. Diese Entscheidung soll dazu betragen, allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die aktuellen Entscheidungen des Bezirksamtes möglichst zeitnah zur Verfügung zu stellen. Die Veröffentlichung über das Medium Internet erfolgt in der Regel einen Tag nach der jeweiligen Bezirksamtssitzung. Diese Dienstleistung im Sinne der Transparenz stellt eine Ergänzung der bisherigen Veröffentlichung der Bezirksamtsbeschlüsse in Form einer Pressemitteilung an die Medienvertreter dar. Bitte informieren Sie sich auf den Internetseiten des Bezirksamtes Mitte von Berlin: http://www.berlin.de/ba-mitte/bezirksamt/beschluesse.html. Dort werden alle von dem Bezirksamtskollegium zur Veröffentlichung freigegebenen Beschlüsse des Bezirksamtes Mitte, inklusive der entscheidungsrelevanten Stellungnahmen, ab der Sitzung der Beschlussfassung am 03. September 2013, zur Verfügung gestellt. Dazu der Bezirksbürgermeister, Dr. Christian Hanke: ,Transparenz ist in aller Munde, auch im Bezirk Mitte. Ich hoffe, dass viele Bürgerinnen und Bürger das neue Angebot nutzen, um sich über Kommunalpolitik und Entscheidungen in Mitte zu informieren."
Daher fragen wir:
Warum hat es der Bezirksbürgermeister, Dr. Hanke in der Presseerklärung wissentlich unterlassen, darauf zu verweisen, dass die "Entscheidung des Bezirksamtes" zur Veröffentlichung von Bezirksamtsbeschlüssen nicht allein der Initiative des Bezirksamtes geschuldet ist, sondern auf einer diesbezüglichen Beschlussfassung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte (zur Drs. 0660/IV vom 13.6.2013) beruht und suggeriert damit, dass das Bezirksamt ganz allein auf die Idee gekommen ist, Transparenz für Bezirksamtsbeschlüsse herstellen zu wollen? |
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