Drucksache - 1059/IV  

 
 
Betreff: Glückwunschschreiben für Seniorinnen und Senioren nicht einstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion DIE LINKEBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reuter und die übrigen Mitglieder der Fraktion 
Drucksache-Art:DringlichkeitsantragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.09.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.12.2013 
26.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Dringlichkeitsantrag vom 19.09.2013
2. Beschluss
3. VzK vom 05.12.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin
Abt. Soziales und Bürgerdienste

              27.11.2013
              (918) 42662

 

Bezirksverordnetenversammlung
Mitte von Berlin

 

 

                                Drucksache Nr. 1059/IV

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über  "Glückwunschschreiben für Seniorinnen und Senioren nicht einstellen "

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 19.09.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1059/IV):

"Das Bezirksamt wird ersucht, Gratulationsbriefe an Seniorinnen und Senioren zum 75., 80. und dann jährlich ab dem 85. Geburtstag auch in den Jahren 2014/2015 weiterhin zu ver-senden. Es soll geprüft werden, ob dafür MitarbeiterInnen aus dem Überhang eingesetzt werden können."

Das Bezirksamt hat am .....03.12.2013............................. beschlossen, der Bezirksverordnetenver­sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

Bisher erhielten die Seniorinnen und Senioren zum 75., 80., 85. und dann jährlich ab dem 90. Geburtstag ein Glückwunschschreiben. Zum 85. und 90. Geburtstag und dann jährlich erfolgt, wenn gewünscht, eine persönliche Gratulation durch ein Mitglied der Sozialkom­mission.

Das Bezirksamt ist bemüht, dem Anliegen der BVV zu entsprechen. Es wurden nur die Glückwunschschreiben zum 75. Geburtstag, die eine sehr große Anzahl ausmachen und die in den anderen 11 Bezirken nicht versandt werden, vor dem Hintergrund des weiteren Per­sonalabbaus eingestellt.

Alle weiteren Glückwunschschreiben erfolgen wie bisher. Des Weiteren wird in Zusammen­arbeit mit den Sokos nochmals geprüft, ob der probeweise bereits erfolgte Besuch aller 80-jährigen nicht doch wieder etabliert werden kann.

Ein Einsatz von Mitarbeiter/innen aus dem Personalüberhang für die Versendung von Gratulationsbriefen ist aus folgen­den Gründen nicht möglich:

  1. Die Beschäftigung "neuer zusätzlicher Köpfe" im Amt für Soziales würde einen VZÄ-Aufwuchs bedeuten. Dieser ist für das Amt bis auf Weiteres ausgeschlossen, da es die Zielvorgabe/Jahresscheiben im Rahmen der VZÄ-Abbauvorgaben nicht erfüllt.
  2. Grundlage für den Einsatz von Überhangkräften in Aufgabengebieten ohne Stelle (sogenannte Übergangseinsätze) im Bezirksamt Mitte sind die vom Bezirksamt be­schlossenen Personalsteuerungsrichtlinien.

    Dort ist abschließend vorgegeben, in welchen Ausnahmefällen überhaupt nur ein Übergangseinsatz möglich ist:
    - Sachgebiet durch Erkrankung des Stelleninhabers längere Zeit unbesetzt oder
    - wenn Unterstützung für ein vom Bezirksamt beschlossenes Projekt benötigt wird
    - der Übergangseinsatz soll der Personalentwicklung dienen

 

Rechtsgrundlage

 

§ 13 i. V. mit § 36 BezVG

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)               Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

             

b)               Personalwirtschaftliche Auswirkungen: keine

             

 

Berlin, ....................

 

 

 

Dr. Hanke                                                                                                                              von Dassel

Bezirksbürgermeister                                                                                 Bezirksstadtrat

 

 

 
 

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