Drucksache - 1033/IV  

 
 
Betreff: Teile des ehem. Präsidium der Volkspolizei am Alexanderplatz zu einem Erinnerungsort umgestalten
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Fraktion der CDUBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Reschke 
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
19.09.2013 
23. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin überwiesen   
Bildung, Kultur und Umweltschutz Vorberatung
16.10.2013 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Kultur und Umweltschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
24.10.2013 
24. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Antrag vom 10.09.2013
2. BE BiKuUm vom 16.10.2013
3. Beschluss
4. VzK vom 01.04.2014
5. Anlage 1 & 2
6. Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


Bezirksamt Mitte von Berlin         .      .2014

Abt.      33500

 

 

BezirksverordnetenversammlungDrucksache Nr.

Mitte von Berlin0858/IV

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

Teile des ehem. Präsidium der Volkspolizei am Alexanderplatz zu einem Erinnerungsort umgestalten

 

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 24.10.2013 folgende  Anregung an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 1033/IV):

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gemeinsam mit dem Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass das ehemalige Gefängnis im Präsidium der Volkspolizei in der Keibelstraße endlich zu einem Erinnerungsort umgestaltet wird und die historische Bedeutung des Ortes stärker in das öffentliche Bewusstsein gerückt wird. Als Kooperationspartner könnten zudem die Robert Havemann Gesellschaft und die Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen gewonnen werden.

 

Das Bezirksamt hat am  13.Mai 2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenver-sammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen:

 

Nach mehrfachen Erinnerungen durch das Amt für Weiterbildung und Kultur sowohl der BIM GmbH als auch der für die Planung und Realisierung letztlich allein zuständigen Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (SenBJW) - VI A 4 – wurde von dort  nunmehr mit Datum vom 14.04.2014 ein Vermerk über den dortigen

 

Planungsstand des Projektes „Gefängnis Keibelstraße als außerschulischer Lernort“ (Arbeitstitel)

 

vorgelegt, dessen Kopie dieser Vorlage beigefügt ist. Das Bezirksamt verweist inhaltlich in vollem Umfang auf diesen Vermerk.

 

Inhaltlich hervorzuheben sind  der vorletzte und letzte Absatz des o. g.  Vermerkes. Zitat:

Im Abgeordnetenhaus von Berlin wird zzt. auf Initiative der CDU mit der SPD ein Antragsentwurf zur Realisierung des Vorhabens abgestimmt. Die Anmeldung notwendiger Finanzmittel in die im Herbst anstehenden Haushaltberatungen ist vorgesehen.

 

 

A) Rechtsgrundlage:

 

§ 36 BezVG i.V.m. § 13 BezVG

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: keine

 

b. Personalwirtschaftliche Ausgaben: keine

Berlin, den

 

 

 

 

Dr. HankeWeißler

BezirksbürgermeisterBezirksstadträtin

 

 

 

 

 

 
 

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