Drucksache - 1017/IV
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird ersucht, den Beschluss vom 21.05.2013 insofern zu revidieren, dass insbesondere die vom Jugendamt angemeldeten Mehrbedarfe in Höhe von 492.658,- ? nach den §§ 11 und 13 SGB VIII bewilligt werden.
Begründung: Politiker aller Parteien haben in der Bezirksverordnetenversammlung mehrfach erklärt, dass Jugendarbeit ein bezirklicher Schwerpunkt ist.
Jugendarbeit ist deshalb so bedeutend, weil Jugendliche, deren soziales Umfeld nicht oder nicht ausreichend in der Lage ist, sie zu behüten, zu fördern, und ihnen die Werte einer demokratischen, aufgeklärten, pluralistischen und toleranten modernen Gesellschaft nahe zu bringen, außerhalb der Schule, insbesondere an den Abenden und Wochenenden, aber auch parallel und ergänzend zu den Schulen, von kommunalen und von kommunal finanzierten Einrichtungen in freier Trägerschaft in ihrer Entwicklung unterstützt werden müssen. Dies hilft den betroffenen Jugendlichen, ihren Familien, und durch den besseren sozialen Zusammenhalt auch der ganzen Gesellschaft.
Die dafür erforderlichen Summen sind im Verhältnis zum gesamt Haushaltsvolumen prozentual sehr gering und können deshalb, auch bei angespannter Haushaltslage, nicht zur Sanierung des Haushaltes eingespart werden (der hier geforderte Betrag beträgt ca. 1/2 Promille des bezirklichen Gesamthaushalts).
Insbesondere wenn tarifliche Erhöhungen und Erhöhungen der Betriebkosten nicht finanziert würden, führte das de facto zu einer Kürzung und damit einer Verringerung von Qualität und Quantität des Angebots. Dies nicht zu tun, haben Politiker aller Parteien in der BVV gefordert und versprochen. |
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