Drucksache - 0987/IV
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text siehe Rückseite)
Abt. Ordnung, Personal und Finanzen Tel.:23722
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr.0987/IV Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme –
über
"Pilotverfahren zur Erprobung von Telearbeit"
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 18.09.2014 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen:
„Das Bezirksamt wird ersucht, in einem Pilotverfahren in einer oder mehreren Organisationseinheiten Telearbeit auf freiwilliger Basis zu erproben und so Erfahrungen über die Wirtschaftlichkeit, die personal- und datenschutzrechtlichen Möglichkeiten und Restriktionen sowie die Wirkung auf die Arbeitsmotivation der MitarbeiterInnen zu sammeln.“
Das Bezirksamt hat am 12. Juni 2018 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung zur o.g. Drucksache Nachfolgendes zur Kenntnis zu bringen:
Dem Ersuchen entsprechend wurde im Zeitraum 24. Juni bis 21.Oktober 2016 ein Pilotverfahren zur Erprobung alternierender Telearbeit mit insgesamt 11 Arbeitsplätzen eingeführt.
Nachdem dieses Pilotverfahren - zuletzt bis zum Ende des Jahres 2017 verlängert - erfolgreich umgesetzt werden konnte, ist am 19. April 2018 ist die Dienstvereinbarung über alternierende Telearbeit im Bezirksamt Mitte von Berlin in Kraft getreten.
Auf dieser Basis ist es den Beschäftigten des Bezirksamtes Mitte von Berlin bei Vorliegen der in der Dienstvereinbarung benannten Voraussetzungen möglich, alternierende Telearbeit zu leisten. Die Dienstvereinbarung ist im Beschäftigtenportal veröffentlicht worden.
A) Rechtsgrundlage:
§ 13 i.V.m. § 36 Bezirksverwaltungsgesetz
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Bei der Durchführung des Pilotverfahrens sind einmalige Kosten in Höhe von
ca. 1 T€ bei 3306/51140 ca. 7 T€ bei 3306/51143 ca. 12 T€ bei 3306/54060 und ca. 3 T€ bei 3306/51145 entstanden.
Darüber hinaus verursachen die 11 Arbeitsplätze laufende Kosten von jährlich ca. 20 T€.
b. Personalwirtschaftliche Auswirkungen:
keine
Berlin, den 12.06.2018
Bezirksbürgermeister von Dassel |
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