Drucksache - 0918/IV
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Wir fragen das Bezirksamt:
Vorbemerkung: "Das Bezirksamt unterrichtet die Bezirksverordnetenversammlung rechtzeitig und umfassend über die Führung der Geschäfte und die künftigen Vorhaben. Dazu gehören auch abzuschließende Ziel- und Servicevereinbarungen." (§ 15 Bezirksverwaltungsgesetz)
Wir fragen das Bezirksamt:
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