Drucksache - 0891/IV
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Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
(Text liegt vor)
Bezirksamt Mitte von Berlin .2013 Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung 44600
Bezirksverordnetenversammlung Drucksache Nr. Mitte von Berlin
Vorlage - zur Kenntnisnahme -
über
die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu den Bebauungsplanentwürfen 1-65B und 1-73B bis 1-80B (Bebauungspläne zur Umstellung des Planungsrechts auf die aktuelle Baunutzungsverordnung) und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am _________________ beschlossen:
I. Die Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hat zu folgenden wesentlichen, die Grundzüge der Planung berührenden Änderungen geführt: a) Bebauungsplan 1-65B (östlich Nettelbeckplatz) für eine Teilfläche des Geländes zwischen Reinickendorfer Straße, Pankstraße, der Panke und Gerichtstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen: Abgesehen von der Reduzierung des Geltungsbereiches um eine etwa 0,75 ha große Fläche keine wesentlichen Änderungen - die Geltungsbereichsänderung ist vom Bezirksamt bereits am 04.09.2012 beschlossen (Beschluss Nr. 256) und von der Bezirksverordnetenversammlung am 20.09.2012 zur Kenntnis genommen worden (Drucksache Nr. 0469/IV); b) Bebauungsplan 1-73B (am U-Bahnhof Rehberge) für das Gelände zwischen Müllerstraße, Liverpooler Straße, Glasgower Straße, Barfusstraße, Transvaalstraße, Lüderitzstraße und Otawistraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding: keine wesentlichen Änderungen; c) Bebauungsplan 1-74B (nördlich Nettelbeckplatz) für das Gelände zwischen Schererstraße, Wiesenstraße, Kösliner Straße, Weddingstraße, Reinickendorfer Straße, Plantagenstraße und Adolfstraße sowie für die Grundstücke Pankstraße 87, 88, 92, Reinickendorfer Straße 19-26 und 110A und Weddingstraße 6-7 im Bezirk Mitte, Ortsteile Gesundbrunnen und Wedding: Festsetzung der vorhandenen Spielplatzfläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "öffentlicher Spielplatz" statt als Allgemeines Wohngebiet; d) Bebauungsplan 1-75B (am S-Bahnhof Wollankstraße) für das Gelände zwischen Wollankstraße, Gottschalkstraße, Sternstraße und Nordbahnstraße sowie für die Grundstücke Steegerstraße 1-3, 70-74, Wollankstraße 31-31B, 32-39B (tlw.), 95-96H (tlw.), 97-100 und Gottschalkstraße 23-29 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen: Abgesehen von einer Geltungsbereichserweiterung und der geringfügigen Erweiterung des Allgemeinen Wohngebietes keine wesentlichen Änderungen - die Erweiterung des Geltungsbereiches ist vom Bezirksamt bereits am 11.09.2012 beschlossen (Beschluss Nr. 267) und von der Bezirksverordnetenversammlung am 25.10.2012 zur Kenntnis genommen worden (Drucksache Nr. 0501/IV); e) Bebauungsplan 1-76B (Potsdamer Straße/Lützowstraße) für die Grundstücke Potsdamer Straße 61/65, Am Karlsbad 1-8, 10-11 und Bissingzeile 2/6 sowie Teilflächen der Grundstücke Potsdamer Straße 53/59, Am Karlsbad 32, 33, Bissingzeile 1, 5/13 und eine Teilfläche des Flurstücks 2289 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten: keine wesentlichen Änderungen; f) Bebauungsplan 1-77B (Potsdamer Straße/Kurfürstenstraße) für das Gelände zwischen Potsdamer Straße, Pohlstraße, Dennewitzstraße und Kurfürstenstraße, sowie für die Grundstücke Potsdamer Straße 87 (tlw.), Körnerstraße 7 - 10, Pohlstraße 40 und das daran angrenzende Eckgrundstück Pohlstraße/Körnerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten: Festsetzung der zwei vorhandenen Spielplatzflächen als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "öffentlicher Spielplatz" statt als Mischgebiet; g) Bebauungsplan 1-78B (Alt-Moabit/Kirchstraße) für das Gelände zwischen Alt-Moabit, Calvinstraße, Helgoländer Ufer und Kirchstraße sowie für die Grundstücke Alt-Moabit 18-22 und Wilsnacker Straße 1-2 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit: Aufnahme einer textlichen Festsetzung zum Ausschluss von Vergnügungsstätten im Mischgebiet und Festsetzung der vorhandenen Spielplatzfläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "öffentlicher Spielplatz" statt als Allgemeines Wohngebiet; h) Bebauungsplan 1-79B (Turmstraße/Rathenower Straße) für das Gelände zwischen Rathenower Straße, Turmstraße, Bandelstraße und Dreysestraße sowie für die Grundstücke Turmstraße 17-20 und Bandelstraße 34-45 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit: keine wesentlichen Änderungen; i) Bebauungsplan 1-80B (Turm-/Beusselstraße) für das Gelände zwischen Sickingenstraße, Siemensstraße, Waldstraße, Wiclefstraße, Wittstocker Straße und Rostocker Straße sowie für die Grundstücke Wiclefstraße 38-42, Waldstraße 41-54, Waldenserstraße 21-24, 27 und 28, Oldenburger Straße 45 und 46, Emdener Straße 6-9 und 52-55, Beusselstraße 55-60, Wittstocker Straße 23-27 und Rostocker Straße 2-20 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit: Festsetzung der vier an die Sickingenstraße grenzenden Grundstücke als Mischgebiet statt als Allgemeines Wohngebiet.
II. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Bebauungsplanentwürfe
Begründung zu I. und II.:
Siehe Auswertungen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Anlagen zu dieser Vorlage)
A) Rechtsgrundlage
§ 15 i. V. m. § 36 BezVG; Baugesetzbuch (BauGB).
B) Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung
a) Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben: Für die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in drei Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von insgesamt etwa 7 000 ? benötigt, die im Bezirksplan Mitte unter Kapitel 4610, Titel 53121, bereitgestellt sind.
b) Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine.
Berlin,
Bezirksbürgermeister Dr. Hanke Bezirksstadtrat Spallek
Anlagen Für die Bebauungspläne 1-65B, 1-73B, 1-74B, 1-75B, 1-76B, 1-77B, 1-78B, 1-79B und 1-80B jeweils: - Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB; - Entwurf des Bebauungsplanes, verkleinert auf das Format DIN A 3, - Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes, - Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf,
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