Drucksache - 0891/IV  

 
 
Betreff: über die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu den Be-bauungsplanentwürfen 1-65B und 1-73B bis 1-80B (Bebauungspläne zur Umstellung des Planungsrechts auf die aktuelle Baunutzungsverordnung) und die Durchführung der öffentli-chen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt Mitte von BerlinBezirksamt Mitte von Berlin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Version vom 03.06.2013
505-2013-Anlage5-B-Plan-1-76B_Planentwurf
505-2013-Anlage5-B-Plan-1-76B_Begruendung-3-2
505-2013-Anlage5-B-Plan-1-76B_Auswertungsvermerk_4-2
505-2013-Anlage4-B-Plan-1-75B_Textl-Festlegung
505-2013-Anlage4-B-Plan-1-75B_Planentwurf
505-2013-Anlage4-B-Plan-1-75B_Begreundung-3-2
505-2013-Anlage4-B-Plan-1-75B_Auswertungsvermerk_4-2
505-2013-Anlage3-B-Plan-1-74B-Textl-Festlegung
505-2013-Anlage3-B-Plan-1-74B-Planentwurf
505-2013-Anlage3-B-Plan-1-74B-Begruendung-3-2
505-2013-Anlage3-B-Plan-1-74B_Auswertungsvermerk_4-2
505-2013-Anlage2-B-Plan-1-73B-Textl-Festlegung
505-2013-Anlage2-B-Plan-1-73B-Planentwurf
505-2013-Anlage2-B-Plan-1-73B-Begruendung-3-2
505-2013-Anlage2-B-Plan-1-73B_Auswertungsvermerk_4-2
505-2013-Anlage1-B-Plan-1-65B-Textl-Festlegung
505-2013-Anlage1-B-Plan-1-65B_Auswertungsvermerk_4-2
505-2013-Anlage5-B-Plan-1-76B_Textl-Festlegung
505-2013-Anlage6-B-Plan-1-77B_Auswertungsvermerk_4-2
505-2013-Anlage6-B-Plan-1-77B_Begruendung-3-2
505-2013-Anlage6-B-Plan-1-77B_Planentwurf
505-2013-Anlage6-B-Plan-1-77B_Textl-Festlegung
505-2013-Anlage7-B-Plan-1-78B_Auswertungsvermerk_4-2
505-2013-Anlage7-B-Plan-1-78B_Begruendung-3-2
505-2013-Anlage7-B-Plan-1-78B_Planentwurf
505-2013-Anlage7-B-Plan-1-78B_Textl-Festlegung
505-2013-Anlage8-B-Plan-1-79B_Auswertungsvermerk_4-2
505-2013-Anlage8-B-Plan-1-79B_Begruendung-3-2
505-2013-Anlage8-B-Plan-1-79B_Planentwurf
505-2013-Anlage8-B-Plan-1-79B_Textl-Festlegung
505-2013-Anlage9-B-Plan-1-80B_Auswertungsvermerk_4-2
505-2013-Anlage9-B-Plan-1-80B_Begruendung-3-2
505-2013-Anlage9-B-Plan-1-80B_Planentwurf
505-2013-Anlage9-B-Plan-1-80B_Textl-Festlegung
2. Version vom 20.06.2013

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

 

(Text liegt vor)

 

 

 

 

Bezirksamt Mitte von Berlin                            .2013

Abteilung Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Ordnung              44600

 

 

 

Bezirksverordnetenversammlung              Drucksache Nr.

Mitte von Berlin

 

 

 

 

Vorlage - zur Kenntnisnahme -

 

über

 

die Ergebnisse der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch zu den Bebauungsplanentwürfen 1-65B und 1-73B bis 1-80B (Bebauungspläne zur Umstellung des Planungsrechts auf die aktuelle Baunutzungsverordnung) und die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am _________________ beschlossen:

 

              I.              Die Auswertung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB hat zu folgenden wesentlichen, die Grundzüge der Planung berührenden Änderungen geführt:

                            a)              Bebauungsplan 1-65B (östlich Nettelbeckplatz) für eine Teilfläche des Geländes zwischen Reinickendorfer Straße, Pankstraße, der Panke und Gerichtstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen: Abgesehen von der Reduzierung des Geltungsbereiches um eine etwa 0,75 ha große Fläche keine wesentlichen Änderungen - die Geltungsbereichsänderung ist vom Bezirksamt bereits am 04.09.2012 beschlossen (Beschluss Nr. 256) und von der Bezirksverordnetenversammlung am 20.09.2012 zur Kenntnis genommen worden (Drucksache Nr. 0469/IV);

                            b)              Bebauungsplan 1-73B (am U-Bahnhof Rehberge) für das Gelände zwischen Müllerstraße, Liverpooler Straße, Glasgower Straße, Barfusstraße, Transvaalstraße, Lüderitzstraße und Otawistraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Wedding: keine wesentlichen Änderungen;

                            c)              Bebauungsplan 1-74B (nördlich Nettelbeckplatz) für das Gelände zwischen Schererstraße, Wiesenstraße, Kösliner Straße, Weddingstraße, Reinickendorfer Straße, Plantagenstraße und Adolfstraße sowie für die Grundstücke Pankstraße 87, 88, 92, Reinickendorfer Straße 19-26 und 110A und Weddingstraße 6-7 im Bezirk Mitte, Ortsteile Gesundbrunnen und Wedding: Fest­setzung der vorhandenen Spielplatzfläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "öffentlicher Spielplatz" statt als Allgemeines Wohngebiet;

                            d)              Bebauungsplan 1-75B (am S-Bahnhof Wollankstraße) für das Gelände zwischen Wollankstraße, Gottschalkstraße, Sternstraße und Nordbahnstraße sowie für die Grundstücke Steegerstraße 1-3, 70-74, Wollankstraße 31-31B, 32-39B (tlw.), 95-96H (tlw.), 97-100 und Gottschalkstraße 23-29 im Bezirk Mitte, Ortsteil Gesundbrunnen: Abgesehen von einer Geltungsbereichserweiterung und der geringfügigen Erweiterung des Allgemeinen Wohngebietes keine wesentlichen Änderungen - die Erweiterung des Geltungsbereiches ist vom Bezirksamt bereits am 11.09.2012 beschlossen (Beschluss Nr. 267) und von der Bezirksverordnetenversammlung am 25.10.2012 zur Kenntnis genommen worden (Drucksache Nr. 0501/IV);

                            e)              Bebauungsplan 1-76B (Potsdamer Straße/Lützowstraße) für die Grundstücke Potsdamer Straße 61/65, Am Karlsbad 1-8, 10-11 und Bissingzeile 2/6 sowie Teilflächen der Grundstücke Potsdamer Straße 53/59, Am Karlsbad 32, 33, Bissingzeile 1, 5/13 und eine Teilfläche des Flurstücks 2289 im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten: keine wesentlichen Änderungen;

                            f)              Bebauungsplan 1-77B (Potsdamer Straße/Kurfürstenstraße) für das Gelände zwischen Potsdamer Straße, Pohlstraße, Dennewitzstraße und Kurfürstenstraße, sowie für die Grundstücke Potsdamer Straße 87 (tlw.), Körnerstraße 7 - 10, Pohlstraße 40 und das daran angrenzende Eckgrundstück Pohlstraße/Körnerstraße im Bezirk Mitte, Ortsteil Tiergarten: Festsetzung der zwei vorhandenen Spielplatzflächen als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "öffentlicher Spielplatz" statt als Mischgebiet;

                            g)              Bebauungsplan 1-78B (Alt-Moabit/Kirchstraße) für das Gelände zwischen Alt-Moabit, Calvinstraße, Helgoländer Ufer und Kirchstraße sowie für die Grundstücke Alt-Moabit 18-22 und Wilsnacker Straße 1-2 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit: Aufnahme einer textlichen Festsetzung zum Ausschluss von Vergnügungsstätten im Mischgebiet und Festsetzung der vorhandenen Spielplatzfläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung "öffentlicher Spielplatz" statt als Allgemeines Wohngebiet;

                            h)              Bebauungsplan 1-79B (Turmstraße/Rathenower Straße) für das Gelände zwischen Rathenower Straße, Turmstraße, Bandelstraße und Dreysestraße sowie für die Grundstücke Turmstraße 17-20 und Bandelstraße 34-45 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit: keine wesentlichen Änderungen;

                            i)              Bebauungsplan 1-80B (Turm-/Beusselstraße) für das Gelände zwischen Sickingenstraße, Siemensstraße, Waldstraße, Wiclefstraße, Wittstocker Straße und Rostocker Straße sowie für die Grundstücke Wiclefstraße 38-42, Waldstraße 41-54, Waldenserstraße 21-24, 27 und 28, Oldenburger Straße 45 und 46, Emdener Straße 6-9 und 52-55, Beusselstraße 55-60, Wittstocker Straße 23-27 und Rostocker Straße 2-20 im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit: Festsetzung der vier an die Sickingenstraße grenzenden Grundstücke als Mischgebiet statt als Allgemeines Wohngebiet.

 

              II.              Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Bebauungsplanentwürfe
1-65B, 1-73B, 1-74B, 1-75B, 1-76B, 1-77B, 1-78B, 1-79B und 1-80B wird unter Berücksichtigung der unter I. genannten Auswertungsergebnisse durchgeführt.

 

 

Begründung zu I. und II.:

 

Siehe Auswertungen der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Anlagen zu dieser Vorlage)

 

 

A)              Rechtsgrundlage

 

              § 15 i. V. m. § 36 BezVG;

              Baugesetzbuch (BauGB).

 

 

 

B)              Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung

 

a)              Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

              Für die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in drei Tageszeitungen werden Mittel in Höhe von insgesamt etwa 7 000 ? benötigt, die im Bezirksplan Mitte unter Kapitel 4610, Titel 53121, bereitgestellt sind.

 

b)              Personalwirtschaftliche Auswirkungen: Keine.

 

 

 

 

Berlin,

 

 

 

 

 

Bezirksbürgermeister Dr. Hanke              Bezirksstadtrat Spallek

             

 

 

Anlagen

Für die Bebauungspläne 1-65B, 1-73B, 1-74B, 1-75B, 1-76B, 1-77B, 1-78B, 1-79B und 1-80B jeweils:

              -              Auswertung der Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB;

              -              Entwurf des Bebauungsplanes, verkleinert auf das Format DIN A 3,
Stand: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB;

              -              Textliche Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes,
Stand: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB;

              -              Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf,
Stand: Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen