Drucksache - 0885/IV
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Wir bitten um Kenntnisnahme
(Text siehe Rückseite)
__________________________________________________________________________ über Kommunikationshilfen für Menschen mit Hörbehinderung -Besser Hören mit FM-
Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:
Die Bezirksverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 13.06.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0885/IV): "Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob für Veranstaltungen, an denen Menschen mit Hörbehinderung teilnehmen bei Bedarf eine FM-Anlage bereitgestellt bzw. angemietet werden kann."
Das Bezirksamt hat am 15.04.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.
Eine FM-Anlage ist eine drahtlose Signalübertragungsanlage, die Signale mit frequenzmodulierten Funksignalen (FM) überträgt. Die Gerätekonfiguration besteht aus einem Sender und einem Empfänger. Am Sender werden die Tonsignale aufgenommen und in Funksignale umgewandelt. Der Empfänger kann körpernah getragen werden und wandelt die Signale zurück. Die Signale können dann über einen Ohrhörer gehört werden oder werden per Kabel an ein angeschlossenes eigenständiges Hörgerät geleitet.
Die FM-Anlage ist mobil, kabellos, leicht zu transportieren und deshalb überall einsetzbar.
Der bekannt gewordene Bedarf für das Jahr 2013 wurde durch die Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Frau Knuth, mit 3 Veranstaltungen angegeben. Die entstehenden Kosten für eine Ausleihe liegen derzeit bei ca. 100,- ? pro Tag. Für eine Ausleihe spricht, dass das Gerät stets in gewartetem Zustand geliefert wird. Auch wird das Gerät bis ins Haus geliefert und wieder abgeholt, sodass keinerlei Mehraufwand durch Fahrten etc. entsteht. Die bisherigen Erfahrungen bei der Ausleihe zeigen einen stets reibungslosen Ablauf.
Demgegenüber stehen die Kosten für eine Anschaffung, diese liegen in etwa bei 4000,- bis 5000,- ?. Hinzu kommen die Lagerung, Wartung, Pflege, Instandhaltung und Vorhaltung des technischen Know-hows.
Unter Abwägung der Vor- und Nachteile, sowie der entstehenden beziehungsweise zu erwartenden Kosten, ist eine FM-Anlage im Bedarfsfall weiterhin anzumieten.
A. Rechtsgrundlage:
B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:
a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:
Ist nicht bezifferbar, da nicht vorausgesehen werden kann, wie viele Veranstaltungen mit einer solchen Anlage durchgeführt werden.
b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:
keine
Bezirksstadträtin Smentek
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