Drucksache - 0885/IV  

 
 
Betreff: Kommunikationshilfen für Menschen mit Hörbehinderung
-Besser Hören mit FM-
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gesundheit und GleichstellungBezirksamt Mitte von Berlin
Verfasser:Radloff-Gleitze 
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
13.06.2013 
21.öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
BVV Mitte von Berlin Entscheidung
22.05.2014 
30. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Anlagen:
1. Ausschussantrag Gesundheit und Gleichstellung vom 25.04.2013
2. Beschluss vom 13.06.2013
3. VzK vom 06.05.2014
4. Abschlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Wir bitten um Kenntnisnahme

 

 

(Text siehe Rückseite)


 

 

 

 

 

 

Bezirksamt Mitte von Berlin              Datum:           04.2014
Abt. Jugend, Schule, Sport, und Facility Management      Tel.:         9018 23700


Bezirksverordnetenversammlung                                       Drucksache Nr. 0885/IV
Mitte von Berlin           

__________________________________________________________________________

Vorlage - zur Kenntnisnahme-
 

über Kommunikationshilfen für Menschen mit Hörbehinderung

-Besser Hören mit FM-

 

Wir bitten, zur Kenntnis zu nehmen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung hat in Ihrer Sitzung am 13.06.2013 folgendes Ersuchen an das Bezirksamt beschlossen (Drucksache Nr. 0885/IV):
 

"Das Bezirksamt wird ersucht zu prüfen, ob für Veranstaltungen, an denen Menschen mit Hörbehinderung teilnehmen bei Bedarf eine FM-Anlage bereitgestellt bzw. angemietet werden kann."

 

Das Bezirksamt hat am 15.04.2014 beschlossen, der Bezirksverordnetenversammlung dazu Nachfolgendes als Schlussbericht zur Kenntnis zu bringen.

 

Eine FM-Anlage ist eine drahtlose Signalübertragungsanlage, die Signale mit frequenzmodulierten Funksignalen (FM) überträgt. Die Gerätekonfiguration besteht aus einem Sender und einem Empfänger. Am Sender werden die Tonsignale aufgenommen und in Funksignale umgewandelt. Der Empfänger kann körpernah getragen werden und wandelt die Signale zurück. Die Signale können dann über einen Ohrhörer gehört werden oder werden per Kabel an ein angeschlossenes eigenständiges Hörgerät geleitet.

 

Die FM-Anlage ist mobil, kabellos, leicht zu transportieren und deshalb überall einsetzbar.

 

Der bekannt gewordene Bedarf für das Jahr 2013 wurde durch die Bezirksbeauftragte für Menschen mit Behinderung, Frau Knuth, mit 3 Veranstaltungen angegeben.

Die entstehenden Kosten für eine Ausleihe liegen derzeit bei ca. 100,- ? pro Tag.

Für eine Ausleihe spricht, dass das Gerät stets in gewartetem Zustand geliefert wird. Auch wird das Gerät bis ins Haus geliefert und wieder abgeholt, sodass keinerlei Mehraufwand durch Fahrten etc. entsteht. Die bisherigen Erfahrungen bei der Ausleihe zeigen einen stets reibungslosen Ablauf.

 

Demgegenüber stehen die Kosten für eine Anschaffung, diese liegen in etwa bei 4000,- bis 5000,- ?. Hinzu kommen die Lagerung, Wartung, Pflege, Instandhaltung und Vorhaltung des technischen Know-hows.

 

Unter Abwägung der Vor- und Nachteile, sowie der entstehenden beziehungsweise zu erwartenden Kosten, ist eine FM-Anlage im Bedarfsfall weiterhin anzumieten.

                                                                     

 

 

A. Rechtsgrundlage:

 

              § 13 i. V. m. § 36 BezVG

 

 

B) Auswirkungen auf den Haushaltplan und die Finanzplanung:

 

              a. Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

                            Ist nicht bezifferbar, da nicht vorausgesehen werden kann, wie

                            viele Veranstaltungen mit einer solchen Anlage durchgeführt werden.

 

              b. Personalwirtschaftliche Ausgaben:

 

                            keine

 

 

Berlin, den      

 

 

 

 

 

 

                                          Bezirksstadträtin Smentek

 

 

 
 

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